Sitzung: 15.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/218/2014
Beschlussvorschlag:
VA: Der
Entwurf für die kommunale Stellungnahme zum LROP 2014 mit seinen Ergänzungen
wird dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt und als
Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen.
Rat: Der Entwurf für die kommunale Stellungnahme zum LROP 2014 mit
den Ergänzungen
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Entwurf für die kommunale
Stellungnahme zum LROP 2014 wurde am 31. Oktober 2014 an alle Ratsmitglieder
per Mail bzw. persönlich verteilt. Diese Woche werden dort noch Änderungen und
Ergänzungen, auch aus den Fraktionen, eingearbeitet, die in der VA- und
Ratssitzung seitens der Verwaltung vorgestellt werden.
Grundlegend wäre für eine
abschließende Entscheidung der VA gem. § 76 Abs. 2 NKomVG zuständig. Die
Verwaltung empfiehlt dem VA jedoch, dem Rat den Entwurf für die kommunale
Stellungnahme mit seinen Ergänzungen zur Entscheidung vorzulegen. Gem. § 58
Abs. 3 S. 3 NKomVG kann der Rat hierüber entscheiden, wenn ihr dieses zur Beschlussfassung
vom VA vorgelegt wird.
Der Tagesordnungspunkt wurde
u.a. auch durch die Gruppe GfW und den Ratsherrn E. Weiss zur Beschlussfassung
im Rat beantragt.
Fraktionsvorsitzender
Friedhelm Jelken, CDU, teilt mit, dass sich seine Fraktion in diversen
Fraktionssitzungen intensiv mit der Stellungnahme zum
Landes-Raumordnungsprogramm beschäftigt hat. Er gibt dennoch zu bedenken, dass
für die neue Kulisse Torferhaltung und Moorentwicklung auch eine gewisse Gefahr
für die Landwirtschaft gegeben ist, da der Torferhalt auch eine gewisse
Feuchtigkeit für die betroffenen Flächen bedeuten wird. Er stellt sich daher
die große Frage, ob die Flächen tatsächlich landwirtschaftlich weiter genutzt
werden können. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Signale aus Hannover. Der
im nächsten Jahr vom Ministerium überarbeitete Entwurf wird diesbezüglich erste Rückschlüsse
zulassen. Anschließend bedankt sich Friedhelm Jelken für die geleistete Arbeit
des Fachbereichsleiters Johannes Bohlen.
Gruppensprecher Wolfgang Sievers, GfW, bedankt sich bei seiner Ausführung zur
Stellungnahme ebenfalls beim Fachbereichsleiter Johannes Bohlen für seine
geleistete Arbeit. Die GfW hat unter anderem Anmerkungen und Anregungen zur
Siedlungsstruktur, zum Einzelhandel und zum Torfabbau an die Verwaltung
gegeben. Nun steht im nächsten Jahr das Regionale-Raumordnungsprogramm des
Landkreises Aurich auf dem Programm. Hier ist es wichtig, eine gute
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich zu führen.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, weist darauf hin, dass in der Stellungnahme ein
Areal westlich der Wittmunder Straße (L12) und nördlich der 2. Reihe (K134) als
Vorranggebiet gestrichen werden soll. Hintergrund ist, dass die Stadt Wiesmoor
sich in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung vorhalten möchte. Mit dieser
Streichung des Vorranggebietes ist die Gruppe WB nicht einverstanden. Derzeit
gibt es keine Gewähr dafür, dass nach einem möglichen Torfabbau dort auch eine
Wohnbebauung entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass bei keiner
Realisierung von Wohnbebauung ein möglicher Torfabbau mit Folgennutzung
Wiedervernässung für dieses Areal möglich ist. Edgar Weiss stellt daraufhin den
Antrag, die Stellungnahme dahingehen zu ändern, die Fläche zunächst ebenfalls
als Vorranggebiet Torferhaltung und Moorentwicklung in die Stellungnahme
aufzunehmen und später durch ein Zielabweichungsverfahren das
Landesraumordnungsprogramm für diesen Bereich für eine mögliche Bebauung zu
ändern.
Johannes Bohlen antwortet,
dass dies grundsätzlich die Entscheidung des Rates ist. Ein
Zielabweichungsverfahren kann sicherlich durchgeführt werden, soweit die
Voraussetzungen dort vorliegen. Zuständig für ein Zielabweichungsverfahren ist
das Land Niedersachsen. Dadurch wird jedoch ein weiteres Verfahren neben einem
Bebauungs- und Flächennutungsplanverfahren eröffnet.
Danach entsteht innerhalb des
Rates eine Diskussion über die Notwenigkeit der Änderung der Stellungnahme für
den Bereich des Vorranggebietes 15/4 (südlich des Ems-Jade-Kanals im Stadtteil
Marcardsmoor) sowie über die Bedeutung eines Zielabweichungsverfahren.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB,
schlägt vor, seinen Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass das
Landes-Raumordnungsprogramm später nicht durch ein Zielabweichungsverfahren
geändert werden soll, sondern durch ein geeignetes Verfahren. Daraufhin lässt
Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Änderungsantrag abstimmen.
Der Änderungsantrag des
Ratsmitgliedes Edgar Weiss, die vorgetragene Stellungnahme der Stadt Wiesmoor
zum Landes-Raumordnungsprogramm für den Bereich des Vorranggebietes 15/4
(südlich des Ems-Jade-Kanals im Stadtteil Marcardsmoor), für das Areal westlich
der Wittmunder Straße (L12) und nördlich der 2. Reihe (K134), dahingehend zu
ändern, die Fläche als Vorranggebiet Torferhaltung und Moorentwicklung
festzuschreiben und später durch ein geeignetes Verfahren für eine Wohnbebauung
zu ändern, wird mit 6 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.
Gruppenvorsitzender Johannes Kleen, SPD, teilt zur kommunalen Stellungnahme der
Stadt Wiesmoor mit, dass es für die Entwicklung der Siedlungsstruktur
unumgänglich ist, dass die Planungshoheit bei den Kommunen verbleibt. Dieses
wie auch die Forderung in der Stellungnahme das Landes-Raumordnungsprogramm so
zu ändern, dass für den Bereich Einzelhandel den Grundzentren die
mittelzentrale Funktion zugewiesen werden kann, damit eine weitere Entwicklung
Wiesmoors möglich ist, wurde durch die Verwaltung ausführlich beschrieben.
Weiterhin hofft er, dass durch die Kulisse Torferhaltung und Moorentwicklung,
die über die Vorranggebiete gelegt wurde, kein Nachteil für die Landwirtschaft
entsteht. Abschließend bedankt auch Johannes Kleen sich für die geleistete
Arbeit des Fachbereichleiters Johannes Bohlen.
Auch Gruppensprecherin Frieda Dirks, WB, bedankt sich für die geleistete Arbeit
bei der Verwaltung. Man hofft, dass durch die kommunale Stellungnahme zum
Landes-Raumordnungsprogramm nun nicht wieder Tür und Tor für den Torfabbau
geöffnet wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn
über den Beschlussvorschlag zur kommunalen Stellungnahme des
Landes-Raumordnungsprogramms mit seinen Ergänzungen abstimmen.
Abstimmungsergebnis: