Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

VA:        Der Entwurf für die kommunale Stellungnahme zum LROP 2014 mit seinen Ergänzungen wird dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt und als Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen.

 

Rat:        Der Entwurf für die kommunale Stellungnahme zum LROP 2014 mit den Ergänzungen

             wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf für die kommunale Stellungnahme zum LROP 2014 wurde am 31. Oktober 2014 an alle Ratsmitglieder per Mail bzw. persönlich verteilt. Diese Woche werden dort noch Änderungen und Ergänzungen, auch aus den Fraktionen, eingearbeitet, die in der VA- und Ratssitzung seitens der Verwaltung vorgestellt werden.

 

Grundlegend wäre für eine abschließende Entscheidung der VA gem. § 76 Abs. 2 NKomVG zuständig. Die Verwaltung empfiehlt dem VA jedoch, dem Rat den Entwurf für die kommunale Stellungnahme mit seinen Ergänzungen zur Entscheidung vorzulegen. Gem. § 58 Abs. 3 S. 3 NKomVG kann der Rat hierüber entscheiden, wenn ihr dieses zur Beschlussfassung vom VA vorgelegt wird.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde u.a. auch durch die Gruppe GfW und den Ratsherrn E. Weiss zur Beschlussfassung im Rat beantragt.

 

Fraktionsvorsitzender Friedhelm Jelken, CDU, teilt mit, dass sich seine Fraktion in diversen Fraktionssitzungen intensiv mit der Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm beschäftigt hat. Er gibt dennoch zu bedenken, dass für die neue Kulisse Torferhaltung und Moorentwicklung auch eine gewisse Gefahr für die Landwirtschaft gegeben ist, da der Torferhalt auch eine gewisse Feuchtigkeit für die betroffenen Flächen bedeuten wird. Er stellt sich daher die große Frage, ob die Flächen tatsächlich landwirtschaftlich weiter genutzt werden können. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Signale aus Hannover. Der im nächsten Jahr vom Ministerium überarbeitete Entwurf  wird diesbezüglich erste Rückschlüsse zulassen. Anschließend bedankt sich Friedhelm Jelken für die geleistete Arbeit des Fachbereichsleiters Johannes Bohlen.

Gruppensprecher Wolfgang Sievers, GfW, bedankt sich bei seiner Ausführung zur Stellungnahme ebenfalls beim Fachbereichsleiter Johannes Bohlen für seine geleistete Arbeit. Die GfW hat unter anderem Anmerkungen und Anregungen zur Siedlungsstruktur, zum Einzelhandel und zum Torfabbau an die Verwaltung gegeben. Nun steht im nächsten Jahr das Regionale-Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich auf dem Programm. Hier ist es wichtig, eine gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich zu führen.

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, weist darauf hin, dass in der Stellungnahme ein Areal westlich der Wittmunder Straße (L12) und nördlich der 2. Reihe (K134) als Vorranggebiet gestrichen werden soll. Hintergrund ist, dass die Stadt Wiesmoor sich in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung vorhalten möchte. Mit dieser Streichung des Vorranggebietes ist die Gruppe WB nicht einverstanden. Derzeit gibt es keine Gewähr dafür, dass nach einem möglichen Torfabbau dort auch eine Wohnbebauung entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass bei keiner Realisierung von Wohnbebauung ein möglicher Torfabbau mit Folgennutzung Wiedervernässung für dieses Areal möglich ist. Edgar Weiss stellt daraufhin den Antrag, die Stellungnahme dahingehen zu ändern, die Fläche zunächst ebenfalls als Vorranggebiet Torferhaltung und Moorentwicklung in die Stellungnahme aufzunehmen und später durch ein Zielabweichungsverfahren das Landesraumordnungsprogramm für diesen Bereich für eine mögliche Bebauung zu ändern.

Johannes Bohlen antwortet, dass dies grundsätzlich die Entscheidung des Rates ist. Ein Zielabweichungsverfahren kann sicherlich durchgeführt werden, soweit die Voraussetzungen dort vorliegen. Zuständig für ein Zielabweichungsverfahren ist das Land Niedersachsen. Dadurch wird jedoch ein weiteres Verfahren neben einem Bebauungs- und Flächennutungsplanverfahren eröffnet.

 

Danach entsteht innerhalb des Rates eine Diskussion über die Notwenigkeit der Änderung der Stellungnahme für den Bereich des Vorranggebietes 15/4 (südlich des Ems-Jade-Kanals im Stadtteil Marcardsmoor) sowie über die Bedeutung eines Zielabweichungsverfahren.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, schlägt vor, seinen Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass das Landes-Raumordnungsprogramm später nicht durch ein Zielabweichungsverfahren geändert werden soll, sondern durch ein geeignetes Verfahren. Daraufhin lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Änderungsantrag des Ratsmitgliedes Edgar Weiss, die vorgetragene Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum Landes-Raumordnungsprogramm für den Bereich des Vorranggebietes 15/4 (südlich des Ems-Jade-Kanals im Stadtteil Marcardsmoor), für das Areal westlich der Wittmunder Straße (L12) und nördlich der 2. Reihe (K134), dahingehend zu ändern, die Fläche als Vorranggebiet Torferhaltung und Moorentwicklung festzuschreiben und später durch ein geeignetes Verfahren für eine Wohnbebauung zu ändern, wird mit 6 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

Gruppenvorsitzender Johannes Kleen, SPD, teilt zur kommunalen Stellungnahme der Stadt Wiesmoor mit, dass es für die Entwicklung der Siedlungsstruktur unumgänglich ist, dass die Planungshoheit bei den Kommunen verbleibt. Dieses wie auch die Forderung in der Stellungnahme das Landes-Raumordnungsprogramm so zu ändern, dass für den Bereich Einzelhandel den Grundzentren die mittelzentrale Funktion zugewiesen werden kann, damit eine weitere Entwicklung Wiesmoors möglich ist, wurde durch die Verwaltung ausführlich beschrieben. Weiterhin hofft er, dass durch die Kulisse Torferhaltung und Moorentwicklung, die über die Vorranggebiete gelegt wurde, kein Nachteil für die Landwirtschaft entsteht. Abschließend bedankt auch Johannes Kleen sich für die geleistete Arbeit des Fachbereichleiters Johannes Bohlen.

Auch Gruppensprecherin Frieda Dirks, WB, bedankt sich für die geleistete Arbeit bei der Verwaltung. Man hofft, dass durch die kommunale Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm nun nicht wieder Tür und Tor für den Torfabbau geöffnet wird.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag zur kommunalen Stellungnahme des Landes-Raumordnungsprogramms mit seinen Ergänzungen abstimmen.


Abstimmungsergebnis: