Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die vorläufigen Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Lösungen zur Verbesserung der Gesamtsituation sind weiter zu verfolgen.


Sachverhalt:

 

Die Sport-AG Wiesmoor stellt mit Schreiben vom 07.09.2020 den Antrag, eine der im Stadtgebiet vorhandenen Leichtathletikanlagen zu sanieren, um den Wiesmoorer Bürger*innen eine angemessene Leichtathletikanlage zur Verfügung stellen zu können.

Die drei vorhandenen Leichtathletikanlagen (Stadion Hauptstraße, B-Sportplatz Hinrichsfehn und Freizeit- und Bewegungspark) seien nicht mehr zeitgemäß und entsprächen nicht den Bedürfnissen der Sportler*innen der Leichtathletik. Durch die Sport-AG wird eine Inaugenscheinnahme aller drei Sportanlagen angeregt und um grundsätzliche Erörterung der Thematik gebeten, wie für die Zukunft hier Abhilfe geschaffen werden kann bzw. welche der drei Sportstätten saniert bzw. teilsaniert werden sollte. Als Sofortmaßnahme wurden zunächst Ausbesserungsarbeiten, etwa für das Wiesmoorer Stadion, angeregt.

 

Seitens der Verwaltung ist festzustellen, dass Teile der angesprochenen Anlagen sanierungsbedürftig sind und nicht mehr den heutigen Erfordernissen entsprechen. Sowohl die Pflegearbeiten der Fußball spielenden Vereine als Hauptnutzer der Gesamtanlagen als auch die in der Vergangenheit durchgeführten Teilreparaturmaßnahmen der Stadt Wiesmoor konnten immer nur kurzfristige Verbesserungen erzielen. Auch die teilweise geringe Auslastung der Anlagen aus unterschiedlichsten Gründen (u.a. wegen der Corona-Pandemie) wirkt sich hierbei nicht positiv aus.

Aus diesem Grund wurde bereits die Sanierung des Stadions als ein wesentlicher Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme “Sanierung Sportzentrum Wiesmoor (inklusive der Erstellung eines Kunstrasenplatzes)” durch ein Fachbüro geplant. Bekanntlich scheitert eine Realisierung bislang an fehlenden finanziellen Mitteln. Mit dem Sportstättenplanungsbüro steht die Verwaltung nach wie vor im Austausch, um auch alternative Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Zudem finden Abstimmungsgespräche mit den Vereinen statt.

 

In diesem Zusammenhang sind auch die derzeit stattfindenden Ausbesserungsarbeiten, bspw. die Behebung der Entwässerungsproblematik, im Stadion zu sehen, wie sie als Maßnahme auch von der Sport-AG angeregt wurde.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon geht kurz auf die Eindrücke der Bereisung ein:

 

Festgestellt wurde, dass im Bereich der Sportanlage Hinrichsfehn die Laufbahn sowie die Sprunggrube in einem schlechten Zustand sind. Wie der SV Hinrichsfehn der Verwaltung mitteilte, sei eine Pflege bzw. Instandhaltung seitens des Vereins nicht mehr möglich. Da u.a. auch die Grundschule am Fehnkanal diese Anlagen gerne weiterhin nutzen möchte, schlägt die Verwaltung vor, dass für die Zukunft mit geringen Haushaltsmitteln der Stadt Wiesmoor weiterhin die Anlage instandgehalten werden sollte, so dass der Schulsport auf den Anlagen weiterhin stattfinden kann.

 

Der Zustand beim Freizeit- und Bewegungspark wird als gut angesehen. In wenigen Fällen sei Vermüllung sowie Vandalismus zu beobachten. Beim Freizeit- und Bewegungspark würden aber regelmäßige Pflegearbeiten bzw. Ausbesserungen vorgenommen. Die Anlage werde regelmäßig von der KGS sowie der Grundschule Wiesmoor-Mitte genutzt.

 

Beim Stadion Wiesmoor ist festzuhalten, dass die Laufbahn sowie die Sprunganlage in einem schlechten Zustand sind. Im Bereich des Sportplatzes wurde inzwischen die Entwässerungsproblematik behoben.

Die Verwaltung schlägt vor, mit Bordmitteln die Laufbahn und die Sprunganlage weiterhin provisorisch zu unterhalten und tlw. zu verbessern. Hierfür sind auch im Haushalt 2021 Mittel eingestellt. Die TG Wiesmoor sowie der VfB Germania Wiesmoor haben sich hiermit einverstanden erklärt.

Weiterhin sollte die Gesamtmaßnahme “Sanierung Sportzentrum Wiesmoor (inklusive der Erstellung eines Kunstrasenplatzes)” verfolgt werden.

Die Verwaltung bittet darum, weitere Planungen für die Gesamtmaßnahme vorzunehmen und hierfür auch Förderanträge stellen zu dürfen. U.a. ist vorgesehen, einen Antrag beim Sportstättenförderprogramm des Bundes zu stellen, auch wenn hier die Höhe der Förderung geringer ausfalle.

 

Nach kurzer Aussprache bittet Ausschussvorsitzende Elke-Marei Bauer, SPD, um Abstimmung, ob die Verwaltung nach den vorgestellten Plänen verfahren kann.


Abstimmungsergebnis: