Sitzung: 06.07.2021 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/157/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Resterschließung des Veilchenweges entsprechend des vorgestellten Bauprogramms zu beschließen.
Sachverhalt:
Der
Verwaltung liegen mehrere Anträge von Bewohnern des Veilchenweges vor, die um
einen endgültigen Ausbau der Straße Veilchenweg bitten.
Die Fahrbahn des Veilchenweges besteht seit Jahren lediglich aus einem
Schotterbelag. es ist keine Straßenentwässerung vorhanden sowie lediglich eine
Straßenlaterne, die von einem Privathaus mit Strom versorgt wird.
Die Anlieger
klagen in den Sommermonaten über eine hohe Staubbelastung und bei Regen über
immer wieder ausgefahrene Schlaglöcher. Die Beleuchtung ist nicht ausreichend
vorhanden.
Vor
Durchführung einer Anliegerversammlung wurde eine beitragsrechtliche Prüfung
vorgenommen, ob hier Erschließungsbeitragsrecht oder Ausbaubeitragsrecht
anzuwenden ist.
Die
beitragsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass es sich bei der geplanten
Baumaßnahme um eine erschließungsbeitragsrechtliche Maßnahme gemäß § 11
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wiesmoor handelt.
Der Veilchenweg liegt innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes B 6.
Durch die 3. Änderung des B-Planes im Jahre 2014 wurde der ursprüngliche
Verlauf des Veilchenweges geändert in eine Sackgasse mit Wendehammer. Hierbei
handelt es sich um eine selbständige Erschließungsanlage mit einer Länge von
ca. 90 m.
Zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt
entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches §§ 127 ff
Erschließungsbeiträge nach Maßgabe ihrer Erschließungsbeitragssatzung.
Von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt der
Anteil der Stadt 10 %.
Die
Verwaltung hat den Anliegern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
09. Juni
2021 die detaillierten Planungen zum Ausbau vorgestellt.
An dieser
Informationsveranstaltung nahmen aufgrund der Corona-Beschränkungen (pro
Grundstückseigentum eine Person) insgesamt 8 Grundstückseigentümer teil.
Die Erschließungsanlage Veilchenweg
wird wie folgt ausgebaut:
Die geplante
Ausbauvariante des Veilchenweges wird seitens der Verwaltung anhand der
anliegenden Pläne vorgestellt.
Der
vorhandene Unterbau im Bereich der Fahrbahn wurde beim Bau der Kanalleitung im
Jahre 1974 eingebaut.
Der Unterbau
besteht aus einer ca. 50 bis 60 cm
starken Füllsandschicht sowie einem ca. 10 cm starken Schicht Mineralgemisch.
Im Rahmen
der Baumaßnahme wird die vorhandene Mineralgemisch-Schicht auf zukünftig
insgesamt 15 cm verstärkt und eine ca. 3 cm starke Pflasterbettung aufgebracht.
Anschließend
erfolgt eine Pflasterung mit grauem Betonpflasterstein d = 8 cm.
Es werden 2
Fahrbahneinengungen, farblich abgesetzt vom übrigen Pflaster, eingebaut (siehe anliegenden Ausbauplan).
Der
Veilchenweg wird als Mischfläche, eine Kombination aus Fahrbahn und Gehweg ohne
Abgrenzung untereinander, ausgebaut und mit einer Rinne versehen, die
Fahrbahnbreite variiert zwischen 3,50 m bis 4,50 m (siehe Querschnitt und
Ausbauplan).
Es wird kein
separater Geh- und Radweg angelegt.
Zusätzlich
wird eine Regenwasserkanalisation DN 300 zur Entwässerung der anliegenden
Grundstücke und des Fahrbahnbereiches eingebaut und an den Reitschargraben angeschlossen
(siehe auch Querschnitt).
Um eine
ausreichende Beleuchtung sicherzustellen, werden 3 Straßenlaternen im Abstand
von ca. 30 m bis 40 m aufgestellt (siehe Ausbauplan).
Die Anlieger
baten um Einplanung einer Mülltonnenaufstellfläche im vorderen Bereich des
Veilchenweges, um die Mülltonnenproblematik im Kurvenbereich des Rotenburger
Weges zu entschärfen.
Nach
erfolgter Absprache mit der Abfallbehörde des Landkreises Aurich und deren
Zusicherung der zukünftigen Entleerung der Tonnen an dieser Stelle, wird diese
zusätzliche Pflasterfläche laut Ausbauplan eingebaut.
Nach kurzer
Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Karl-Dieter Jelken, SPD, über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: