Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a) Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die sogenannte Nordtangente innerhalb des Plangebietes zwischen Hauptstraße B 436 und Oldenburger Straße L 12.

 

b) Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

c) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes D 13 „Nordtangente“


Sachverhalt:

 

Wie bekannt, hat die Wiesmoor Gärtnerei und Baumschulen GmbH eine Fläche von ca. 205 ha im Dreieck zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße erworben. Der derzeitige Betrieb der Wiesmoor Gärtnerei wird umstrukturiert. Der Großteil der Gewächshäuser wurde zwischenzeitlich abgerissen. Zusammen mit der Wiesmoor Gärtnerei und Baumschulen GmbH will die Stadt Wiesmoor hier ein gemeinsames zukunftsfähiges Gebiet entwickeln. 

Eine Gesamtplanung für das Gebiet ist zwingend notwendig.

Den Auftrag zur Entwicklung eines erforderlichen städtebaulichen Rahmenplans erhielt das Planungsbüro SWECO aus Bremen.

Die Thematik wurde erstmalig am 15.02.2017 im Fachausschuss und am 11.05.2017 in der Arbeitskreissitzung Einzelhandel und Stadtentwicklung behandelt sowie in der

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 07.09.2017.

Nach zahlreichen Workshops mit dem Ziel, die Wiesmoorer Bevölkerung in die Planungen durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung einzubinden, wurden im Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 23.04.2019 und am 29.04.2019 im Verwaltungsausschuss sowie abschließend im Rat der Stadt  Wiesmoor am 20.05.2019 der städtebauliche Rahmenplan beschlossen.

 

Um die städtebaulichen Planungen für eine ca. 30 ha große Teilfläche zwischen Hauptstraße/Kreuzung Neuer Weg und der Oldenburger Straße L 12 ca. Hausnummer 30 im Bereich der sogenannten Nordtangente des beschlossenen Rahmenplans voranzubringen,

hat die Verwaltung auf Basis des durch den Rat beschlossenen Rahmenplans einen Konzeptplan für die erforderliche Bauleitplanung in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes erarbeiten lassen. Der Konzeptplan liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Kurzfristig sollen die Planungen zur Verwirklichung der Nordtangente für die notwenige Erschließung des Areals angeschoben werden, da hier die Aufnahme Im Fünfjahresprogramm

bezüglich der Co-Finanzierung in Form von GVFG-Mitteln durch das ARL (Amt für regionale Landesentwicklung) stattgefunden hat.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder, CDU, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: