Sitzung: 20.07.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/162/2021
Beschlussvorschlag:
a)
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die sogenannte Nordtangente
innerhalb des Plangebietes zwischen Hauptstraße B 436 und Oldenburger Straße L
12.
b) Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
c) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes D 13 „Nordtangente“
Sachverhalt:
Wie bekannt, hat die Wiesmoor Gärtnerei und Baumschulen GmbH eine Fläche
von ca. 205 ha im Dreieck zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße erworben.
Der derzeitige Betrieb der Wiesmoor Gärtnerei wird umstrukturiert. Der Großteil
der Gewächshäuser wurde zwischenzeitlich abgerissen. Zusammen mit der Wiesmoor
Gärtnerei und Baumschulen GmbH will die Stadt Wiesmoor hier ein gemeinsames
zukunftsfähiges Gebiet entwickeln.
Eine Gesamtplanung für das Gebiet ist zwingend notwendig.
Den Auftrag zur Entwicklung eines erforderlichen städtebaulichen
Rahmenplans erhielt das Planungsbüro SWECO aus Bremen.
Die Thematik wurde erstmalig am 15.02.2017 im Fachausschuss und am
11.05.2017 in der Arbeitskreissitzung Einzelhandel und Stadtentwicklung
behandelt sowie in der
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
am 07.09.2017.
Nach zahlreichen Workshops mit dem Ziel, die Wiesmoorer Bevölkerung in
die Planungen durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung einzubinden, wurden
im Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 23.04.2019 und
am 29.04.2019 im Verwaltungsausschuss sowie abschließend im Rat der Stadt Wiesmoor am 20.05.2019 der städtebauliche
Rahmenplan beschlossen.
Um die städtebaulichen Planungen für eine ca. 30 ha große Teilfläche
zwischen Hauptstraße/Kreuzung Neuer Weg und der Oldenburger Straße L 12 ca.
Hausnummer 30 im Bereich der sogenannten Nordtangente des beschlossenen
Rahmenplans voranzubringen,
hat die Verwaltung auf Basis des durch den Rat beschlossenen Rahmenplans
einen Konzeptplan für die erforderliche Bauleitplanung in Form einer Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes erarbeiten lassen. Der
Konzeptplan liegt der Vorlage als Anlage bei.
Kurzfristig sollen die Planungen zur Verwirklichung der Nordtangente für
die notwenige Erschließung des Areals angeschoben werden, da hier die Aufnahme
Im Fünfjahresprogramm
bezüglich der Co-Finanzierung in Form von GVFG-Mitteln durch das ARL (Amt
für regionale Landesentwicklung) stattgefunden hat.
Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder, CDU, über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: