Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Resterschließung des Veilchenweges entsprechend des vorgestellten Bauprogramms zu beschließen.  


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen mehrere Anträge von Bewohnern des Veilchenweges vor, die um einen endgültigen Ausbau der Straße Veilchenweg bitten.

Die Fahrbahn des Veilchenweges besteht seit Jahren lediglich aus einem Schotterbelag. es ist keine Straßenentwässerung vorhanden sowie lediglich eine Straßenlaterne, die von einem Privathaus mit Strom versorgt wird.

 

Die Anlieger klagen in den Sommermonaten über eine hohe Staubbelastung und bei Regen über immer wieder ausgefahrene Schlaglöcher. Die Beleuchtung ist nicht ausreichend vorhanden.

 

Vor Durchführung einer Anliegerversammlung wurde eine beitragsrechtliche Prüfung vorgenommen, ob hier Erschließungsbeitragsrecht oder Ausbaubeitragsrecht anzuwenden ist.

Die beitragsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine erschließungsbeitragsrechtliche Maßnahme gemäß § 11 Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wiesmoor handelt.

Der Veilchenweg liegt innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes B 6. Durch die 3. Änderung des B-Planes im Jahre 2014 wurde der ursprüngliche Verlauf des Veilchenweges geändert in eine Sackgasse mit Wendehammer. Hierbei handelt es sich um eine selbständige Erschließungsanlage mit einer Länge von ca. 90 m.

 

Zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches §§ 127 ff Erschließungsbeiträge nach Maßgabe ihrer Erschließungsbeitragssatzung.

Von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt der Anteil der Stadt 10 %.

 

Die Verwaltung hat den Anliegern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am

09. Juni 2021 die detaillierten Planungen zum Ausbau vorgestellt.

An dieser Informationsveranstaltung nahmen aufgrund der Corona-Beschränkungen (pro Grundstückseigentum eine Person) insgesamt 8 Grundstückseigentümer teil.

 

Die Erschließungsanlage Veilchenweg wird wie folgt ausgebaut:

 

Der vorhandene Unterbau im Bereich der Fahrbahn wurde beim Bau der Kanalleitung im Jahre 1974 eingebaut.

Der Unterbau besteht  aus einer ca. 50 bis 60 cm starken Füllsandschicht sowie einem ca. 10 cm starken Schicht Mineralgemisch.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird die vorhandene Mineralgemisch-Schicht auf zukünftig insgesamt 15 cm verstärkt und eine ca. 3 cm starke Pflasterbettung aufgebracht.

Anschließend erfolgt eine Pflasterung mit grauem Betonpflasterstein d = 8 cm.

Es werden 2 Fahrbahneinengungen, farblich abgesetzt vom übrigen Pflaster,  eingebaut (siehe anliegenden Ausbauplan).

 

Der Veilchenweg wird als Mischfläche, eine Kombination aus Fahrbahn und Gehweg ohne Abgrenzung untereinander, ausgebaut und mit einer Rinne versehen, die Fahrbahnbreite variiert zwischen 3,50 m bis 4,50 m (siehe Querschnitt und Ausbauplan zur Vorlage).

Es wird kein separater Geh- und Radweg angelegt.

 

Zusätzlich wird eine Regenwasserkanalisation DN 300 zur Entwässerung der anliegenden Grundstücke und des Fahrbahnbereiches eingebaut und an den Reitschargraben angeschlossen (siehe auch Querschnitt zur Vorlage).

 

Um eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen, werden 3 Straßenlaternen im Abstand von ca. 30 m bis 40 m aufgestellt (siehe Ausbauplan zur Vorlage).

 

Die Anlieger baten um Einplanung einer Mülltonnenaufstellfläche im vorderen Bereich des Veilchenweges, um die Mülltonnenproblematik im Kurvenbereich des Rotenburger Weges zu entschärfen.

Nach erfolgter Absprache mit der Abfallbehörde des Landkreises Aurich und deren Zusicherung der zukünftigen Entleerung der Tonnen an dieser Stelle, wird diese zusätzliche Pflasterfläche laut Ausbauplan eingebaut.

 

Um 22.41 Uhr verlässt Ratsmitglied Talene Nissen, CDU, die Sitzung.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: