Sitzung: 19.07.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/179/2021
Beschlussvorschlag:
Herr Daniel Becker wird ab dem 01.10.2021 unter Voraussetzung der bestandenen Prüfung und der Zustimmung der Standesamtsaufsicht des Landkreises Aurich zum Standesbeamten (Ehrenbeamtenverhältnis auf Widerruf) ernannt.
Sachverhalt:
Die Stelle einer
Standesbeamtin/eines Standesbeamten in stellvertretender Funktion
(Ehrenbeamtenverhältnis auf Widerruf) ist zum 01.10.2021 neu zu besetzen.
Hintergrund für diese
Personalmaßnahme ist, dass das Beschäftigungsverhältnis der Standesbeamtin Frau
Annemarie Kleen seit dem 01.10.2019 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis im
Blockmodell (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. B TV FlexAZ) fortgeführt wird. Die
sogenannte Arbeitsphase endet am 31.10.2021. Folglich wechselt Frau Kleen am
01.11.2021 in die Freistellungsphase.
Durch den noch ausstehenden Anspruch auf
Erholungsurlaub und dem eventuellen Ausgleich von Mehrzeiten wird Frau Kleen
aller Wahrscheinlichkeit nach bereits Mitte des Monats Oktober 2021 ihren
letzten Arbeitstag begehen und die mit der betreffenden Stelle verbundenen
Aufgaben an ihre Nachfolgerin Frau Heike Buhr übergeben. Hierbei wird Bezug
genommen auf die Vorlage BV/107/2021.
Frau Buhr war zuvor in
stellvertretender Funktion im Standesamt tätig. Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stelle mit Herrn Daniel Becker neu zu besetzen.
Der Verwaltungsfachwirt ist seit
nunmehr acht Jahren im Einwohnermeldeamt tätig. Herr Becker besucht aktuell das
für die Position des Standesbeamten erforderliche Grundseminar in
Personenstands- und Familienrecht im Hause der Akademie für Personenstandswesen
in Bad Salzschlirf.
Unter Voraussetzung der bestandenen
Prüfung und der anschließenden Zustimmung der Standesamtsaufsicht des
Landkreises Aurich erwirbt Herr Becker die Befähigung und kann als Standesbeamter
bestellt werden.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: