Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Herr Daniel Becker wird ab dem 01.10.2021 unter Voraussetzung der bestandenen Prüfung und der Zustimmung der Standesamtsaufsicht des Landkreises Aurich zum Standesbeamten (Ehrenbeamtenverhältnis auf Widerruf) ernannt.


Sachverhalt:

 

Die Stelle einer Standesbeamtin/eines Standesbeamten in stellvertretender Funktion (Ehrenbeamtenverhältnis auf Widerruf) ist zum 01.10.2021 neu zu besetzen.

 

Hintergrund für diese Personalmaßnahme ist, dass das Beschäftigungsverhältnis der Standesbeamtin Frau Annemarie Kleen seit dem 01.10.2019 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. B TV FlexAZ) fortgeführt wird. Die sogenannte Arbeitsphase endet am 31.10.2021. Folglich wechselt Frau Kleen am 01.11.2021 in die Freistellungsphase.

 

Durch den noch ausstehenden Anspruch auf Erholungsurlaub und dem eventuellen Ausgleich von Mehrzeiten wird Frau Kleen aller Wahrscheinlichkeit nach bereits Mitte des Monats Oktober 2021 ihren letzten Arbeitstag begehen und die mit der betreffenden Stelle verbundenen Aufgaben an ihre Nachfolgerin Frau Heike Buhr übergeben. Hierbei wird Bezug genommen auf die Vorlage BV/107/2021.

 

Frau Buhr war zuvor in stellvertretender Funktion im Standesamt tätig. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stelle mit Herrn Daniel Becker neu zu besetzen.

 

Der Verwaltungsfachwirt ist seit nunmehr acht Jahren im Einwohnermeldeamt tätig. Herr Becker besucht aktuell das für die Position des Standesbeamten erforderliche Grundseminar in Personenstands- und Familienrecht im Hause der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf.

 

Unter Voraussetzung der bestandenen Prüfung und der anschließenden Zustimmung der Standesamtsaufsicht des Landkreises Aurich erwirbt Herr Becker die Befähigung und kann als Standesbeamter bestellt werden.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen. 


Abstimmungsergebnis: