Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.01.2020
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes D 12
sowie den
Änderungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB über die 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor. Das Plangebiet liegt südwestlich der
Hauptstraße B 436 im Bereich der Hausnummern 201 bis 221 bis zur Ecke
Ritterspornstraße. Im Plangebiet des Bebauungsplanes D 12 werden ein
Mischgebiet in abweichender Bauweise, ein Allgemeines Wohngebiet sowie
Verkehrsflächen und private Verkehrsflächen festgesetzt. Im Änderungsbereich
der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes werden Gemischte Bauflächen dargestellt.
Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan Nr. D 12 in
zentralörtlicher Lage im Bereich des Alten- und Pflegeheimes Büsing an der
Hauptstraße B 436 die derzeit örtlichen Gegebenheiten zu überplanen. Im Bereich
des Alten- und Pflegeheimes besteht die Absicht, weitere Wohnungen für das
Betreute Wohnen zu schaffen. Zudem soll mit der Festsetzung der geplanten
Verkehrsfläche zwischen den Hausnummern 201 und 203 die zukünftige Erschließung
der sogenannten „Neuen Mitte“ gesichert werden.
Die Planung wird in der Sitzung
ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, D12 Biotoptypen und
Artenschutz, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, Bericht D12 Verkehrslärm, Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1
BauGB sowie Verkehrsuntersuchung Neue Mitte) sind allen Ratsmitgliedern
zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 01.07.2021 in das
Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um Kenntnisnahme
gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der
frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet. 56 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 17.12.2020 mit Fristsetzung zum 22.01.2021 gehört. Eine Beschlussfassung im
Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung
wurden im öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und
Bau am 11.03.2021 und im Verwaltungsausschuss am 22.03.2021 vorgestellt.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier
waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen
wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt und die Fragen bezüglich
der zukünftigen Verkehrsführung beantwortet.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich
28.05.2021. 56 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 21.04.2021 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. 14
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen von keiner Person im Rathaus eingesehen. Eine
Stellungnahme/Einwendung von dritter Seite liegt vor.
Um 20.48 Uhr
unterbricht der Ratsvorsitzende die Ratssitzung für eine Lüftungspause. Um
20.57 Uhr wird die Ratssitzung fortgesetzt.
Vom
Ratsvorsitzenden wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 17 und 18 zusammen
zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Nach kurzer
Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a): Die Niederschrift über die am 22.06.2021
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
c)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung
ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
d) Feststellungsbeschluss
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds.
GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor die
55. Änderung Bebauungsplan
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen
(Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht ist zur Kenntnis zu
nehmen
Zu a): Mehrheitlich (26
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) wird die Niederschrift über die am
22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Zu b): Mehrheitlich (26
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB beschlossen.
Zu c): Mehrheitlich (26
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu d): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) fasst der Rat den Beschluss, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes gem § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: