Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat gibt sich die als Anlage beigefügte „Geschäftsordnung  für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor“. 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten. Die Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften dar, die nur die im Interesse landeseinheitlicher Verfahrensweise wichtigen Regelungen enthalten.

 

In der Regel wurde immer die bisherige Geschäftsordnung übernommen. Die zu beschließende Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Edgar Weiss, FBW, stellt zwei Änderungsanträge zur Änderung der Geschäftsordnung. Der erste Änderungsantrag bezieht sich auf Anhörungen nach § 11 der GO. Hier sollen künftig die Vertreter der KNN KG und OOWV in einer öffentlichen Sitzung Bericht erstatten. Weiterhin soll zu § 18 Abs. 4 der GO ergänzt werden, dass auch die Tonaufzeichnungen durch die Konferenzanlage aufbewahrt werden.

BGM Lübbers verweist in Bezug auf § 11 der GO auf den § 21 Abs. 4 lit. g der GO und erklärt, dass daraufhin keine Änderung in der GO vorgenommen werden muss, da die Unterrichtung der Vertreter der Kommunen in dem Punkt mit einbezogen ist.

Weiterhin erläutert er, dass die mit der neuen Konferenzanlage keine Aufzeichnungen geplant sind und zurzeit technisch auch nicht möglich sind. Künftig plant die Stadtverwaltung über diese Anlage öffentliche Sitzungen zu streamen. Hierfür muss jedoch nur die Hauptsatzung geändert werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über die beiden Änderungsanträge abstimmen.

 

Der Änderungsantrag zu § 11 der GO wird mit 2 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag zu § 18 der GO wird mit 2 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über Geschäftsordnung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: