Sitzung: 16.11.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/225/2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat gibt sich die als Anlage beigefügte „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor“.
Sachverhalt:
Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der
Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten. Die Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der
gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften dar, die nur die im
Interesse landeseinheitlicher Verfahrensweise wichtigen Regelungen enthalten.
In der Regel wurde immer die
bisherige Geschäftsordnung übernommen. Die zu beschließende Geschäftsordnung
ist als Anlage beigefügt.
Edgar Weiss, FBW, stellt zwei Änderungsanträge zur Änderung
der Geschäftsordnung. Der erste Änderungsantrag bezieht sich auf Anhörungen
nach § 11 der GO. Hier sollen künftig die Vertreter der KNN KG und OOWV in einer
öffentlichen Sitzung Bericht erstatten. Weiterhin soll zu § 18 Abs. 4 der GO
ergänzt werden, dass auch die Tonaufzeichnungen durch die Konferenzanlage
aufbewahrt werden.
BGM Lübbers verweist in Bezug auf § 11 der GO auf den § 21 Abs. 4 lit. g der GO
und erklärt, dass daraufhin keine Änderung in der GO vorgenommen werden muss,
da die Unterrichtung der Vertreter der Kommunen in dem Punkt mit einbezogen
ist.
Weiterhin erläutert er, dass die mit der neuen
Konferenzanlage keine Aufzeichnungen geplant sind und zurzeit technisch auch
nicht möglich sind. Künftig plant die Stadtverwaltung über diese Anlage
öffentliche Sitzungen zu streamen. Hierfür muss jedoch nur die Hauptsatzung
geändert werden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ratsvorsitzende über die beiden Änderungsanträge abstimmen.
Der Änderungsantrag zu § 11 der GO wird mit 2 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen
und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Änderungsantrag zu § 18 der GO wird mit 2 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen
und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ratsvorsitzende über Geschäftsordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: