Sitzung: 16.11.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/228/2021
Beschlussvorschlag:
Zur Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Wiesmoor werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen gewählt. Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen sind in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.
Sachverhalt:
Gem. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der
Rat aus den Beigeordneten (stimmberechtigte Mitglieder des
Verwaltungsausschusses) bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des
Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der
Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der
Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Vor der Wahl ist zunächst ein Beschluss über die Zahl der
Stellvertretungen notwendig.
Soll es unter den ehrenamtlichen Stellvertretern eine
Reihenfolge geben, so wird diese vorher vom Rat bestimmt. Wenn es keine
Reihenfolge geben soll, sind die ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen in ihrer
Vertretungsfunktion gleichberechtigt.
Bisher gab es bei der Stadt Wiesmoor zwei ehrenamtliche
Stellvertreter des Bürgermeisters.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: