Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Wiesmoor werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen gewählt. Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen sind in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt. 


Sachverhalt:

 

Gem. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten (stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsausschusses) bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Vor der Wahl ist zunächst ein Beschluss über die Zahl der Stellvertretungen notwendig.

 

Soll es unter den ehrenamtlichen Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vorher vom Rat bestimmt. Wenn es keine Reihenfolge geben soll, sind die ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.

 

Bisher gab es bei der Stadt Wiesmoor zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: