Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die weiteren Mitglieder in den Fachausschuss für Soziales, Schule und Sport zu berufen.


Sachverhalt:

 

In den Fachausschuss für Soziales, Schule und Sport waren bislang gem. § 110 Niedersächsisches Schulgesetz je ein/eine Vertreter/-in der Lehrer, der Eltern und der Schüler berufen. Das Berufungsverfahren hierzu ergibt sich aus der Verordnung über das Berufungsverfahren für kommunale Schulausschüsse. Zusätzlich sind nach den Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich der Jugendhilfe in den Ausschuss zu berufen, und zwar einmal für die Jugendarbeit und einmal für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten.

 

Gem. § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsherren und Ratsfrauen andere Personen, z.B. Mitglieder von Kommunalen Beiräten, jedoch nicht Bedienstete der Kommune, Mitglieder des Ausschusses werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Zusätzlich wurde dieser Ausschuss um ein/eine Sportvertreter/-in, ein/eine Vertreter/-in der Freien Wohlfahrtsverbände und um ein/eine Vertreter/-in für Menschen mit Handicap ergänzt. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

Über die namentliche Besetzung dieser Sitze ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: