Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor entsendet als Vertreter BGM Sven Lübbers in die EDR-Verbandsversammlung.

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor entsendet als zweiten Vertreter Herrn Hinrich Beekmann in die EDR-Verbandsversammlung.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wiesmoor ist Mitglied des Zweckverbandes Ems Dollart Region (EDR).

 

Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied zwei Vertreter in die EDR-Verbandsversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei den kommunalen Gebietskörperschaften ist ein Vertreter der Hauptverwaltungsbeamte. Der zweite Vertreter ist frei bestimmbar.

 

Da neben dem Hauptverwaltungsbeamten nur noch ein/e weitere/r Vertreter/in zu bestellen ist, kommt eine Verteilung gem. § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht in Betracht. Vielmehr beschließt der Rat durch Abstimmung gem. § 66 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Bisher war der zweite Vertreter Herrn Sven Lübbers (Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Touristik und Kultur).

 

Die Verwaltung schlägt vor, als zweiten Vertreter Herrn Hinrich Beekmann (Stabstelle Wirtschaftsförderung) in die EDR-Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: