Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Folgende Vertreter/-innen werden für die Kreisversammlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes benannt:

 

Mitglied:                                                                             Vertreter/-in:

BGM Sven Lübbers                                                            Allgemeiner Vertreter Jens Brooksiek

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn                 Stellv. Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken

 

 

  1. Folgende Vertreter/-innen werden für die Bezirksversammlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes benannt:

 

 

Mitglied:                                                                             Vertreter/-in:

BGM Sven Lübbers                                                            Allgemeiner Vertreter Jens Brooksiek

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn                 Benjamin Feiler (SPD)                       

Stellv. Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken     Klaus-Dieter Reder (CDU)                                                               

 

 

  1. Folgende Vertreter/-innen werden für die Landesversammlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes benannt:

 

Mitglied:                                                                             Vertreter/-in:

BGM Sven Lübbers                                                            Allgemeiner Vertreter Jens Brooksiek

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn                Stellv. Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wiesmoor kann beim Nds. Städte- und Gemeindebund in die Kreisversammlung zwei Vertreter/-innen, in die  Bezirksversammlung drei Vertreter/-innen und in die Landesversammlung wiederrum zwei Vertreter/-innen entsenden.

 

Sofern mehrere Vertreter zu benennen oder vorzuschlagen sind, muss gem. § 138 NKomVG der Bürgermeister dazu zählen.

 

Da für die Bezirksversammlung neben dem Bürgermeister zwei weitere Vertreter/-innen zu benennen sind, kommt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG das Verfahren nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG für dieses Gremium zum Zuge.

 

Vorschlagsberechtigt für die Besetzung der beiden Vertreter/-innen in der Bezirksversammlung ist die SPD-Fraktion.

 

Bislang waren neben dem Bürgermeister der Ratsvorsitzende und der stellvertretende Ratsvorsitzende in die Gremien der Nds. Städte- und Gemeindebundes entsendet.

 

Gem. § 71 Abs. 10 NKomVG ist eine abweichendes Verfahren von den Abs. 2, 3, 4, 6 und 8 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, an der bisherigen Besetzung der Gremien des Nds. Städte- und Gemeindebundes festzuhalten.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: