Sitzung: 16.11.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/248/2021
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil
Marcardsmoor
Herrn Johann
Kruse
für die
Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil
Voßbarg
Herrn Jürgen
Hedemann
für die
Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil
Wiesederfehn
Frau Ewa
Gall
für die
Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil
Zwischenbergen
Herrn Friedhelm
Jelken
für die
Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.
Sachverhalt:
Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt
der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der
Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion oder Gruppe, deren Mitglieder
der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der
Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Als Ortsvorsteherin
oder Ortsvorsteher kann jede/r in der Ortschaft wohnende Einwohner/-in bestimmt
werden, also auch ein Ratsmitglied oder ein/e Stadtbedienstete/r.
Die Ortsvorsteherin oder der
Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ortsvorsteherin oder der
Ortsvorsteher hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur
Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung
Hilfsfunktionen für die Verwaltung zu erfüllen. Das Nähere regelt die
Hauptsatzung.
Nach der geltenden Hauptsatzung
ist für die Ortsteile Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesederfehn und Zwischenbergen
jeweils eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher vorgesehen.
Für die Ortsteile Marcardsmoor,
Voßbarg und Wiesederfehn hat die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht. Für den
Ortsteil Zwischenbergen die CDU-Fraktion.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: