Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil Marcardsmoor

 

Herrn Johann Kruse

 

für die Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil Voßbarg

 

Herrn Jürgen Hedemann

 

für die Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil Wiesederfehn

 

Frau Ewa Gall

 

für die Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil Zwischenbergen

 

Herrn Friedhelm Jelken

 

für die Dauer der Wahlperiode zum/zur Ortsvorsteher/in.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion oder Gruppe, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Als Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher kann jede/r in der Ortschaft wohnende Einwohner/-in bestimmt werden, also auch ein Ratsmitglied oder ein/e Stadtbedienstete/r.

 

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Verwaltung zu erfüllen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

 

Nach der geltenden Hauptsatzung ist für die Ortsteile Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesederfehn und Zwischenbergen jeweils eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher vorgesehen.

 

Für die Ortsteile Marcardsmoor, Voßbarg und Wiesederfehn hat die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht. Für den Ortsteil Zwischenbergen die CDU-Fraktion.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: