Sachverhalt:
Nach § 81 NKomVG hat der Bürgermeister als
Hauptverwaltungsbeamter den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides
ist durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen
Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen. Ist noch keine
ehrenamtliche Stellvertreterin oder kein ehrenamtlicher Stellvertreter gewählt
worden, so nimmt das älteste anwesende und hierzu bereite Mitglied der
Vertretung die Vereidigung vor.
Die Vereidigung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
Vereidigung nach § 47 Abs. 1 NBG
Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott
helfe" geleistet werden.
Der Bürgermeister Sven Lübbers leistet vor dem neuen Stadtrat seinen Diensteid.
Abstimmungsergebnis: