Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 81 NKomVG hat der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides ist durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen. Ist noch keine ehrenamtliche Stellvertreterin oder kein ehrenamtlicher Stellvertreter gewählt worden, so nimmt das älteste anwesende und hierzu bereite Mitglied der Vertretung die Vereidigung vor.

 

Die Vereidigung ist in einer Niederschrift festzuhalten.

 

Vereidigung nach § 47 Abs. 1 NBG

 

Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

 

"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

 

Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

 

Der Bürgermeister Sven Lübbers leistet vor dem neuen Stadtrat seinen Diensteid.


Abstimmungsergebnis: