Sachverhalt:
I. Verpflichtung
Gem. § 60 NKomVG werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und
die Gesetze zu beachten.
Verfahren:
Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von den
Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt
und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.
II. Belehrung
Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf ihre
Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig
zu machen.
Verfahren:
Die Pflichtenbelehrung wird vom Bürgermeister
vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der
Pflichtenbelehrung muss von den Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird
während der Sitzung verteilt und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.
BGM Lübbers begrüßt zunächst alle Anwesenden. Er erklärt,
dass die Verpflichtung als erster Schritt vorgenommen werden muss. Es geht hier
jedoch darum, dass die Aufgaben der Ratsmitglieder nach bestem Wissen und
Gewissen und zum Wohle der Stadt Wiesmoor und ihrer Einwohner wahrgenommen
werden sollen. Selbstverständlich sollen die Ratsmitglieder dabei ihre eigene
Meinung vertreten. Dies ergibt sich auch aus der Pflichtenbelehrung.
Es wird sodann jedes Ratsmitglied symbolisch per Handschlag vom BGM Lübbers offiziell verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: