Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

I. Verpflichtung

 

Gem. § 60 NKomVG werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Verfahren:

 

Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von den Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.

 

II. Belehrung

 

Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Verfahren:

 

Die Pflichtenbelehrung wird vom Bürgermeister vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von den Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.

 

BGM Lübbers begrüßt zunächst alle Anwesenden. Er erklärt, dass die Verpflichtung als erster Schritt vorgenommen werden muss. Es geht hier jedoch darum, dass die Aufgaben der Ratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Stadt Wiesmoor und ihrer Einwohner wahrgenommen werden sollen. Selbstverständlich sollen die Ratsmitglieder dabei ihre eigene Meinung vertreten. Dies ergibt sich auch aus der Pflichtenbelehrung.

 

Es wird sodann jedes Ratsmitglied symbolisch per Handschlag vom BGM Lübbers offiziell verpflichtet.


Abstimmungsergebnis: