Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2020, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2020 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den
Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt 309.353,02 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 958.229,46 €.
Der Gesamtüberschuss aus 2020
beträgt 1.267.582,48 €.
Die Darstellung der wesentlichen Produkte, die im Jahr 2019 erstmals
im Haushalt festgelegt waren, finden Sie ab Seite 16.
Aussagen zu den Haushaltsresten finden Sie auf den Seiten 74
und 75.
Ratsherr Edgar Weiss (FWW) nimmt ab 19:11 Uhr wieder an der
Sitzung teil.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2020 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 309.353,02 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
958.229,46 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Für die einzelnen Beschlussvorschläge wird wie folgt
abgestimmt:
Zu a): mehrheitlich mit einer Gegenstimme.
Zu b)
1.: einstimmig.
2.: einstimmig.
Zu c): mehrheitlich mit einer Enthaltung.
Abstimmungsergebnis: