Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt 309.353,02 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 958.229,46 €.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2020 beträgt 1.267.582,48 €.  

 

Die Darstellung der wesentlichen Produkte, die im Jahr 2019 erstmals im Haushalt festgelegt waren, finden Sie ab Seite 16.

 

Aussagen zu den Haushaltsresten finden Sie auf den Seiten 74 und 75.

 

Ratsherr Edgar Weiss (FWW) nimmt ab 19:11 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 309.353,02 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen, 

    2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 958.229,46 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Für die einzelnen Beschlussvorschläge wird wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): mehrheitlich mit einer Gegenstimme.

 

Zu b)

1.: einstimmig.

2.: einstimmig.

 

Zu c): mehrheitlich mit einer Enthaltung.


Abstimmungsergebnis: