Sitzung: 13.12.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Übernahme einer Bürgschaft für den Waldkindergarten Wiesmoor e.V. in Höhe von maximal 104.000,00 € wird beschlossen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 19.07.2021 wurde dem Waldkindergarten
Wiesmoor e.V. eine Bürgschaft in Höhe von 80.000,00 € zur Umsetzung der
Maßnahmen zur Neustrukturierung incl. der baulichen Maßnahmen auf dem
städtischen Gelände am Klosterweg bewilligt.
Grundlage war hierbei die vom Verein vorgelegte vorläufige Kalkulation
mit einem Gesamtvolumen der Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund
144.000,00 €, welche auch Gegenstand der Erörterung im Fach- und
Verwaltungsausschuss war.
Der Verein gibt nunmehr eine aktualisierte Kalkulation bekannt, bei der
sich die Gesamtkosten des Projektes nunmehr voraussichtlich auf rund 166.000,00
€ erhöhen werden. Als Gründe hierfür werden die Preissteigerungen im
Baugewerbe, die Mehrkosten beim Erweb der zusätzlichen Container, die
coronabedingten teilweise nicht mehr mögliche Eigenleistungen sowie ein
Mehraufwand in der Gründung genannt.
Die Verein beantragt nunmehr, die Bürgschaft der Stadt Wiesmoor auf
maximal 104.000,00 € anzupassen, wobei in diesem Betrag eine Sicherheit von
rund 10.000,00 € enthalten ist. Eine Endabrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgt
nach Fertigstellung aller Gewerke. In diesem Zusammenhang teilt der Verein auch
mit, dass man erfreulicherweise bei der Gewinnung von Sponsoren erfolgreicher
war als zunächst angenommen.
Bekanntlich ist die Stadt Wiesmoor im Wege des Defizitausgleichs an den
jährlichen Betriebskosten des Waldkindergartens beteiligt. Ein per Bürgschaft
abgesichertes Darlehen ermöglicht dem Verein günstigere Konditionen, so dass
diese indirekt dann auch der Stadt zu Gute kommen. Der jährliche
Betriebskostenzuschuss mit seinem Anteil des Kapitaldienstes erhöht sich
hierdurch nur geringfügig. Haushaltsmittel sind vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Anpassung der bereits beschlossenen
Bürgschaft auf maximal 104.000,00 €.
Es erfolgen keine Wortmeldungen, der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Abstimmungsergebnis: