Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Übernahme einer Bürgschaft für den Waldkindergarten Wiesmoor e.V. in Höhe von maximal 104.000,00 € wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 19.07.2021 wurde dem Waldkindergarten Wiesmoor e.V. eine Bürgschaft in Höhe von 80.000,00 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Neustrukturierung incl. der baulichen Maßnahmen auf dem städtischen Gelände am Klosterweg bewilligt.

Grundlage war hierbei die vom Verein vorgelegte vorläufige Kalkulation mit einem Gesamtvolumen der Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 144.000,00 €, welche auch Gegenstand der Erörterung im Fach- und Verwaltungsausschuss war.

 

Der Verein gibt nunmehr eine aktualisierte Kalkulation bekannt, bei der sich die Gesamtkosten des Projektes nunmehr voraussichtlich auf rund 166.000,00 € erhöhen werden. Als Gründe hierfür werden die Preissteigerungen im Baugewerbe, die Mehrkosten beim Erweb der zusätzlichen Container, die coronabedingten teilweise nicht mehr mögliche Eigenleistungen sowie ein Mehraufwand in der Gründung genannt.

 

Die Verein beantragt nunmehr, die Bürgschaft der Stadt Wiesmoor auf maximal 104.000,00 € anzupassen, wobei in diesem Betrag eine Sicherheit von rund 10.000,00 € enthalten ist. Eine Endabrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Fertigstellung aller Gewerke. In diesem Zusammenhang teilt der Verein auch mit, dass man erfreulicherweise bei der Gewinnung von Sponsoren erfolgreicher war als zunächst angenommen.

 

Bekanntlich ist die Stadt Wiesmoor im Wege des Defizitausgleichs an den jährlichen Betriebskosten des Waldkindergartens beteiligt. Ein per Bürgschaft abgesichertes Darlehen ermöglicht dem Verein günstigere Konditionen, so dass diese indirekt dann auch der Stadt zu Gute kommen. Der jährliche Betriebskostenzuschuss mit seinem Anteil des Kapitaldienstes erhöht sich hierdurch nur geringfügig. Haushaltsmittel sind vorhanden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Anpassung der bereits beschlossenen Bürgschaft auf maximal 104.000,00 €.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen, der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


Abstimmungsergebnis: