Sitzung: 13.12.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/263/2021
Sachverhalt:
Nachdem Mitte Januar 2018 der Landkreis Aurich eine
Baugenehmigung für eine großflächige Werbetafel südöstlich der Hauptstraße
Ortsausgang Richtung Friedeburg erteilen musste, ist anschließend ein weiterer
Bauantrag zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung
beim Landkreis Aurich eingegangen.
Aufgrund der negativen Auswirkungen von großflächigen
Werbetafeln auf das Ortsbild wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
05.02.2018 die Aufstellung einer Gestaltungssatzung beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist durch
den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2019 nochmals konkretisiert
worden. Des Weiteren ist vom Rat der Stadt Wiesmoor eine Veränderungssperre in
der Sitzung am 25.02.2019 beschlossen worden, welche am 01.03.2019 in Kraft
getreten ist. Die rechtskräftige Veränderungssperre ist mit Beschluss des Rates
vom 23.02.2021 um ein Jahr verlängert worden.
Die Stadt
Wiesmoor beabsichtigt, mit der Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften über
die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2
NBauO den Funktionen und Aufgaben der Stadt Wiesmoor gerecht werdendes Ortsbild
langfristig zu erhalten und zugleich die örtliche Wirtschaft in ihrer Vielfalt
zu unterstützen. In diesem Rahmen soll die derzeit im Orts- und Straßenbild
gegebene Ordnung mit ihrer Übersicht über die zum Teil sehr kleinteiligen,
dicht aneinandergereihten Betriebe und einer entsprechenden Maßstäblichkeit
auch künftig erhalten werden. Hierzu ist insbesondere auszuschließen, dass
infolge einer Vielzahl oder besonders großer bzw. auffälliger Werbeanlagen
einzelner Betriebe die Übersicht über die weiteren Betriebe und ihrer Vielfalt
erschwert wird. Zugleich soll insbesondere im Bereich der Ortseingänge, aber
auch im Ortsinneren das Aufstellen von Werbeanlagen für dort nicht ansässige
Betriebe und somit von dort nicht notwendigen Werbeanlagen ausgeschlossen
werden. Nicht zuletzt auch mit Blick auf den Fremdenverkehr soll hiermit das
aus der Historie heraus entwickelte, für Wiesmoor charakteristische Ortsbild
bewahrt werden.
Zugleich
soll zugunsten der Weiterentwicklung der Stadt und der Wirtschaft so wenig wie
möglich in die Gestaltungsfreiheit der Betriebe eingegriffen werden. Insofern
sollen die hierfür zu treffenden Vorschriften auf das absolut notwendige Maß
begrenzt werden, so dass nur möglichst wenige, aber effektive Vorschriften im
Sinne von Mindestanforderungen für die Gestaltung der Werbeanlagen aufgestellt
und diese zugleich auf den fremdenverkehrlich frequentierten Bereich begrenzt
werden sollen.
Das
Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 58
Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 21.07.2021
mit Fristsetzung zum 27.08.2021 gehört. Insgesamt sind zehn Stellungnahmen mit
Hinweisen oder Anregungen eingegangen. Eine Beschlussfassung im Rat/VA ist
hierzu nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) fand am 24.08.2021 im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Zu diesem Termin sind allerdings keine Personen aus der Öffentlichkeit
erschienen. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen somit nicht vor.
Die
anschließende öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
22.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021. 58 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige sind mit Schreiben vom 14.09.2021 über die Auslegung informiert.
Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange und Sonstige um eine
Stellungnahme bis zum 22.10.2021 gem. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Insgesamt sind fünf Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und Sonstige eingegangen. Seitens der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Verwaltung erläutert kurz den
Sachverhalt und verliest die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs.
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen.
Der Ratsvorsitzende lässt über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
a): Die Niederschrift über die am
24.08.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB wird von der Verwaltung
vorgetragen und zur Abwägung herangezogen. Die Niederschrift ist dieser
Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
b)
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. §
84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aus
dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert.
Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.
Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der
jeweiligen Niederschriften.
c)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Stelle mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der
öffentlicher Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich
vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der
jeweiligen Niederschriften.
d)
Satzungsbeschluss gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB
Aufgrund des § 84 Niedersächsische Bauordnung
(NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. 2012, 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 739) i.V.m. § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S.
4147) m.W.v. 15.09.2021 und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, 576), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730),
sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die örtliche Bauvorschrift über die
Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO,
bestehend aus Satzung, Begründung, Lageplan und Übersichtsplan gem. § 84 Abs. 4
Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Zu a): Die Niederschrift über die am
24.08.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB wird einstimmig
beschlossen.
Zu b): Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird
einstimmig beschlossen.
Zu c): Die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs.
2 B werden einstimmig beschlossen.
Zu d): Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss über örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO, bestehend aus Satzung, Begründung, Lageplan und Übersichtsplan gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis: