Sachverhalt:

 

Nachdem Mitte Januar 2018 der Landkreis Aurich eine Baugenehmigung für eine großflächige Werbetafel südöstlich der Hauptstraße Ortsausgang Richtung Friedeburg erteilen musste, ist anschließend ein weiterer Bauantrag zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung beim Landkreis Aurich eingegangen.

Aufgrund der negativen Auswirkungen von großflächigen Werbetafeln auf das Ortsbild wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2018 die Aufstellung einer Gestaltungssatzung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2019 nochmals konkretisiert worden. Des Weiteren ist vom Rat der Stadt Wiesmoor eine Veränderungssperre in der Sitzung am 25.02.2019 beschlossen worden, welche am 01.03.2019 in Kraft getreten ist. Die rechtskräftige Veränderungssperre ist mit Beschluss des Rates vom 23.02.2021 um ein Jahr verlängert worden.

 

Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt, mit der Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO den Funktionen und Aufgaben der Stadt Wiesmoor gerecht werdendes Ortsbild langfristig zu erhalten und zugleich die örtliche Wirtschaft in ihrer Vielfalt zu unterstützen. In diesem Rahmen soll die derzeit im Orts- und Straßenbild gegebene Ordnung mit ihrer Übersicht über die zum Teil sehr kleinteiligen, dicht aneinandergereihten Betriebe und einer entsprechenden Maßstäblichkeit auch künftig erhalten werden. Hierzu ist insbesondere auszuschließen, dass infolge einer Vielzahl oder besonders großer bzw. auffälliger Werbeanlagen einzelner Betriebe die Übersicht über die weiteren Betriebe und ihrer Vielfalt erschwert wird. Zugleich soll insbesondere im Bereich der Ortseingänge, aber auch im Ortsinneren das Aufstellen von Werbeanlagen für dort nicht ansässige Betriebe und somit von dort nicht notwendigen Werbeanlagen ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt auch mit Blick auf den Fremdenverkehr soll hiermit das aus der Historie heraus entwickelte, für Wiesmoor charakteristische Ortsbild bewahrt werden.

Zugleich soll zugunsten der Weiterentwicklung der Stadt und der Wirtschaft so wenig wie möglich in die Gestaltungsfreiheit der Betriebe eingegriffen werden. Insofern sollen die hierfür zu treffenden Vorschriften auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden, so dass nur möglichst wenige, aber effektive Vorschriften im Sinne von Mindestanforderungen für die Gestaltung der Werbeanlagen aufgestellt und diese zugleich auf den fremdenverkehrlich frequentierten Bereich begrenzt werden sollen.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 21.07.2021 mit Fristsetzung zum 27.08.2021 gehört. Insgesamt sind zehn Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen. Eine Beschlussfassung im Rat/VA ist hierzu nicht erforderlich.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 24.08.2021 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Zu diesem Termin sind allerdings keine Personen aus der Öffentlichkeit erschienen. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen somit nicht vor.

 

Die anschließende öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021. 58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige sind mit Schreiben vom 14.09.2021 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange und Sonstige um eine Stellungnahme bis zum 22.10.2021 gem. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Insgesamt sind fünf Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Sonstige eingegangen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Verwaltung erläutert kurz den Sachverhalt und verliest die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen.

 

Der Ratsvorsitzende lässt über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

a): Die Niederschrift über die am 24.08.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB wird von der Verwaltung vorgetragen und zur Abwägung herangezogen. Die Niederschrift ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

c) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Stelle mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlicher Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

d) Satzungsbeschluss gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB

 

Aufgrund des § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. 2012, 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 739) i.V.m. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) m.W.v. 15.09.2021 und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO, bestehend aus Satzung, Begründung, Lageplan und Übersichtsplan gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB als Satzung beschließen.

 

Zu a): Die Niederschrift über die am 24.08.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB wird einstimmig beschlossen.

 

Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird einstimmig beschlossen.

 

Zu c): Die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 B werden einstimmig beschlossen.

 

Zu d): Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss über örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) gem. § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO, bestehend aus Satzung, Begründung, Lageplan und Übersichtsplan gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i.V.m. § 10 BauGB als Satzung.


Abstimmungsergebnis: