Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, den Kaufinteressenten die Grünfläche für 40,00 €/qm zu veräußern.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Erschließung des neuen Baugebietes A 27 ist entlang der Grundstücke am Schwalbenweg ein Grünstreifen als Puffer erhalten geblieben.

 

Einige Anlieger nutzen und pflegen diesen Grünstreifen angrenzend zu ihrem Hausgrundstück bereits seit Jahren.

 

Von einigen Anliegern des Schwalbenweges, die an diesem Grünstreifen angrenzen, ist der Wunsch an die Stadt Wiesmoor herangetragen worden die Flächen nun zu erwerben, um diese auch künftig als Garten nutzen zu können.

 

Grundsätzlich steht die Verwaltung diesen Anfragen positiv gegenüber, denn so wird die Pflege dieser Fläche durch die Anlieger dauerhaft sichergestellt.

Die Flächen dürfen nicht bebaut werden. Sie wurden nicht ausgekoffert; der Moorstreifen bleibt bestehen. Vorhandener Baumbestand auf diesen Flächen sollte so bestehen bleiben.

 

Die Grundstücke werden durch die Erschließungsstraße des neuen Baugebietes zum Spielplatz erschlossen (siehe anliegenden Lageplan). Insgesamt könnten so ca. 1.350 qm Grünfläche verkauft werden.

Folgende Kosten lasten auf diesen Flächen:

Der Anteil für Erschließungskosten beträgt 31,61 €/qm, der Anteil der Grundstückskosten beträgt  3,12 €/qm.

Der Hinzukauf dieser Grünflächen bedeutet für die Anlieger eine Aufwertung ihrer Wohngrundstücke und eine größere Ausnutzbarkeit der Wohngrundstücke.

Der Bodenrichtwert für die Wohngrundstücke am Schwalbenweg liegt derzeit bei 80,00 €/qm.

 

Es wird vorgeschlagen, den Kaufpreis auf die Hälfte des Bodenrichtwertes, somit auf 40,00 €/qm festzulegen.

Derzeit haben vier der sechs Anlieger ihr Kaufinteresse bekundet. Hierbei handelt es sich um eine Verkaufsfläche von ca. 1.100 qm.

 

Die Kosten für die Vermessung und Beurkundung der Kaufverträge tragen die Käufer.

 

Ein zunächst eingebrachter Änderungsantrag des Ratsherrn Dietrich Kleen (Tierschutzpartei), dass die Bäume auf den o. g. Flächen nicht gefällt werden dürfen, wird nach einer Aussprache mit der Verwaltung wieder zurückgenommen. Die Verwaltung schlägt vielmehr vor, diesen Aspekt vertraglich mit aufzunehmen. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.  

 

Der Ratsvorsitzende lässt hiernach über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: