Sitzung: 13.12.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/204/2021
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den Kaufinteressenten die
Grünfläche für 40,00 €/qm zu veräußern.
Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung des neuen Baugebietes A
27 ist entlang der Grundstücke am Schwalbenweg ein Grünstreifen als Puffer
erhalten geblieben.
Einige Anlieger nutzen und pflegen diesen
Grünstreifen angrenzend zu ihrem Hausgrundstück bereits seit Jahren.
Von einigen Anliegern des Schwalbenweges, die an
diesem Grünstreifen angrenzen, ist der Wunsch an die Stadt Wiesmoor
herangetragen worden die Flächen nun zu erwerben, um diese auch künftig als
Garten nutzen zu können.
Grundsätzlich steht die Verwaltung diesen
Anfragen positiv gegenüber, denn so wird die Pflege dieser Fläche durch die
Anlieger dauerhaft sichergestellt.
Die Flächen dürfen nicht bebaut werden. Sie
wurden nicht ausgekoffert; der Moorstreifen bleibt bestehen. Vorhandener Baumbestand
auf diesen Flächen sollte so bestehen bleiben.
Die Grundstücke werden durch die
Erschließungsstraße des neuen Baugebietes zum Spielplatz erschlossen (siehe
anliegenden Lageplan). Insgesamt könnten so ca. 1.350 qm Grünfläche verkauft
werden.
Folgende Kosten lasten auf diesen Flächen:
Der Anteil für Erschließungskosten beträgt 31,61
€/qm, der Anteil der Grundstückskosten beträgt
3,12 €/qm.
Der Hinzukauf dieser Grünflächen bedeutet für
die Anlieger eine Aufwertung ihrer Wohngrundstücke und eine größere
Ausnutzbarkeit der Wohngrundstücke.
Der Bodenrichtwert für die Wohngrundstücke am
Schwalbenweg liegt derzeit bei 80,00 €/qm.
Es wird vorgeschlagen, den Kaufpreis auf die
Hälfte des Bodenrichtwertes, somit auf 40,00 €/qm festzulegen.
Derzeit haben vier der sechs Anlieger ihr
Kaufinteresse bekundet. Hierbei handelt es sich um eine Verkaufsfläche von ca.
1.100 qm.
Die Kosten für die Vermessung und Beurkundung
der Kaufverträge tragen die Käufer.
Ein zunächst eingebrachter Änderungsantrag des
Ratsherrn Dietrich Kleen (Tierschutzpartei), dass die Bäume auf den o. g.
Flächen nicht gefällt werden dürfen, wird nach einer Aussprache mit der
Verwaltung wieder zurückgenommen. Die Verwaltung schlägt vielmehr vor, diesen
Aspekt vertraglich mit aufzunehmen. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein
Widerspruch.
Der Ratsvorsitzende lässt hiernach über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: