Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich der geplanten 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor wird um die Flurstücke 17/1 sowie 17/2 der Flur 10 Gemarkung Marcardsmoor erweitert.


Sachverhalt:

 

Mehrfach wurde der Wunsch nach Wohnbauflächen im Ortsteil Marcardsmoor an die Verwaltung herangetragen. Derzeit sind dort keine Baugrundstück für eine Wohnbebauung verfügbar.

 

Um die Entwicklung des Ortes zu fördern und dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, ist eine Bauleitplanung in Form der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer C 16 erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Fläche von ca.13 ha westlich der Wittmunder Straße L12 und nördlich der Zweiten Reihe als Wohnbauflächen auszuweisen.

 

Zudem ist als Bestandteil des am 05.04.2017 genehmigten Integrierten Gebietsentwicklungskonzeptes (IGEK) auf diesen Flächen eine Wohnbebauung vorgesehen. 

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 12.07.2021 wurde der notwenige Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

In der Sitzung dieses Ausschusses vom 20.07.2021 wurde bereits hierzu informiert.

 

Nach Gesprächen mit Grundstückseigentümern der Wittmunder Straße, in denen der Wunsch an die Verwaltung herangetragen wurde, diese Flurstücke mit zu überplanen, soll der Geltungsbereich Entsprechend angepasst werden.

 

Der veränderte Geltungsbereich ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung berichtet, dass das vorhandene Klärwerk in Marcardsmoor bereits an die Kapazitätsgrenze stößt und daher vorgeschlagen wird, eine Druckrohrleitung zum bestehenden Klärwerk in Wiesmoor zu verlegen. Dies wird mit einem Ingenieurbüro erörtert.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.