Sitzung: 16.12.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/289/2021
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der geplanten 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor wird um die Flurstücke 17/1 sowie 17/2 der Flur 10 Gemarkung Marcardsmoor erweitert.
Sachverhalt:
Mehrfach
wurde der Wunsch nach Wohnbauflächen im Ortsteil Marcardsmoor an die Verwaltung
herangetragen. Derzeit sind dort keine Baugrundstück für eine Wohnbebauung
verfügbar.
Um die
Entwicklung des Ortes zu fördern und dem demographischen Wandel
entgegenzuwirken, ist eine Bauleitplanung in Form der 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Kennziffer C 16 erforderlich.
Die
Verwaltung schlägt vor, eine Fläche von ca.13 ha westlich der Wittmunder Straße
L12 und nördlich der Zweiten Reihe als Wohnbauflächen auszuweisen.
Zudem ist als Bestandteil des am 05.04.2017 genehmigten
Integrierten Gebietsentwicklungskonzeptes (IGEK) auf diesen Flächen eine
Wohnbebauung vorgesehen.
In der
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 12.07.2021 wurde der notwenige
Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
In der
Sitzung dieses Ausschusses vom 20.07.2021 wurde bereits hierzu informiert.
Nach
Gesprächen mit Grundstückseigentümern der Wittmunder Straße, in denen der
Wunsch an die Verwaltung herangetragen wurde, diese Flurstücke mit zu
überplanen, soll der Geltungsbereich Entsprechend angepasst werden.
Der
veränderte Geltungsbereich ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.
Die
Verwaltung berichtet, dass das vorhandene Klärwerk in Marcardsmoor bereits an
die Kapazitätsgrenze stößt und daher vorgeschlagen wird, eine Druckrohrleitung
zum bestehenden Klärwerk in Wiesmoor zu verlegen. Dies wird mit einem
Ingenieurbüro erörtert.
Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.