Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes A 6 soll entsprechend der vorgestellten Planung vollzogen werden. Das notwendige Bauleitverfahren ist einzuleiten.


Sachverhalt:

 

Für den Bebauungsplan A 6 „Wiesederfehn“ der Stadt Wiesmoor wurden in der Vergangenheit bereits vier Änderungen durchgeführt. Diese sind allesamt rechtskräftig.

 

Der Verwaltung liegt nun seitens der Eigentümer des Grundstückes Jannburger Weg 13 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplan A 6, 1. Änderung der Stadt Wiesmoor vor. Es besteht der Wunsch, aus einem vorhandenen Kleinsiedlungsgebiet (WS) ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln und den Bauteppich in östlicher Richtung bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen.

 

Weiterhin soll in diesem Zuge der Bebauungsplan im Bereich Ecke Jannburger Weg/Hauptstraße B 436 geändert werden. Die Nutzung soll entsprechend der tatsächlichen Nutzung in ein Mischgebiet (MI) geändert werden.

 

Abschließend ist eine Fläche am Renkenweg in ein Allgemeines Wohngebiet zu ändern. Dort sind derzeit ein Gewerbegebiet und eine Grünfläche vorgesehen. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle vier weitere Wohnbaugrundstücke herstellen.

 

Zwischenzeitlich wurde durch den VA der Stadt Wiesmoor am 28.06.2021 ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB sowie ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für eine 5. Änderung des Bebauungsplanes A 6 gefasst.

 

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

 

Ohne Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.