Sitzung: 16.12.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/286/2021
Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes A 6 soll entsprechend der vorgestellten Planung vollzogen werden. Das notwendige Bauleitverfahren ist einzuleiten.
Sachverhalt:
Für den
Bebauungsplan A 6 „Wiesederfehn“ der Stadt Wiesmoor wurden in der Vergangenheit
bereits vier Änderungen durchgeführt. Diese sind allesamt rechtskräftig.
Der
Verwaltung liegt nun seitens der Eigentümer des Grundstückes Jannburger Weg 13
ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplan A 6, 1. Änderung der Stadt Wiesmoor
vor. Es besteht der Wunsch, aus einem vorhandenen Kleinsiedlungsgebiet (WS) ein
Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln und den Bauteppich in östlicher
Richtung bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen.
Weiterhin
soll in diesem Zuge der Bebauungsplan im Bereich Ecke Jannburger
Weg/Hauptstraße B 436 geändert werden. Die Nutzung soll entsprechend der
tatsächlichen Nutzung in ein Mischgebiet (MI) geändert werden.
Abschließend
ist eine Fläche am Renkenweg in ein Allgemeines Wohngebiet zu ändern. Dort sind
derzeit ein Gewerbegebiet und eine Grünfläche vorgesehen. Die Verwaltung möchte
an dieser Stelle vier weitere Wohnbaugrundstücke herstellen.
Zwischenzeitlich
wurde durch den VA der Stadt Wiesmoor am 28.06.2021 ein Änderungsbeschluss
gemäß § 2 Abs.1 BauGB sowie ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für
eine 5. Änderung des Bebauungsplanes A 6 gefasst.
Die Kosten
des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
Ohne Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.