Sitzung: 16.12.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: BV/288/2021
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan A 17 “Grenzweg” mit Begründung erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit geänderten Festsetzungen bezüglich der neuen Gebäudehöhen über NHN.
Reiner Zigan nimmt im Zuschauerbereich Platz, da er bei diesem
Tagesordnungspunkt befangen ist.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 21.09.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan
A 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der Sitzung
des Fachausschusses für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 10.09.2020
wurde unter TOP 14 hierzu ausführlich beraten und ein Empfehlungsbeschluss
gefasst.
Der
räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung liegt rund 130 m
südöstlich der Hauptstraße, grenzt südwestlich an den Bebauungsplan A 22 an und
reicht im Süden bis zum Grenzweg sowie im Südwesten bis zum Boßelweg. Der
Geltungsbereich umfasst hier insbesondere die noch unbebauten Flurstücke 114/3,
101/5 und 100/2, das mit einem abgängigen Gebäude bebaute Flurstück 101/2 und
einen Teilabschnitt des Boßelweges (Flurstücke 113/3 und 101/3), der mit
Fortfall des abgängigen Gebäudes nicht mehr als Erschließung benötigt wird. Des
Weiteren ist das von diesen Flurstücken dreiseitig umgrenzte, mit einem
Wohngebäude bebaute und genutzte Flurstück 101/4 in den Geltungsbereich
einbezogen, um hier eine durchgängige Bebaubarkeit zu ermöglichen. Ziel der Planung
ist es insbesondere, eine im Flächennutzungsplan bereits seit mehr als 40
Jahren als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche nun als solche
weiterzuentwickeln. Des Weiteren soll die Fläche infolge ihrer großen Nähe zur
Hauptstraße und der dort auch in verdichtetem Maße möglichen Bebauung dem
Bedarf entsprechend nicht nur für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
sondern auch für Mehrfamilienhäuser genutzt werden. Ziel ist es dabei, den zur
Verfügung stehenden Raum den in diesem Ortsbereich gegebenen Möglichkeiten
entsprechend möglichst umfassend zu nutzen. Der Geltungsbereich hat eine Größe
von rd. 1,43 ha.
Da die Bebauungsplanaufstellung
der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Gemäß § 13a BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 28.
Mai 2021.
Durch die geplante Aufstellung
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 20 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen. Von dritter Seite lagen fünf weitere Stellungnahmen vor.
In der Sitzung des Rates der Stadt
Wiesmoor vom 19.07.2021 wurde seitens der Verwaltung diesbezüglich ausführlich
berichtet.
Die Thematik wurde nach intensiver
Beratung zurück an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.
Zwischenzeitlich fanden zwischen
dem Investor bzw. der Wiesmoorer Maklergemeinschaft sowie den politischen
Fraktionen Abstimmungsgespräche statt, um die Gebäudeplanungen und damit
verbundenen notwendigen Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes A 17
“Grenzweg” der Stadt Wiesmoor zu erörtern.
Konsens ist, die Festsetzungen der
zulässigen Gebäudehöhen auf das für die vorgestellten Planungen notwendige Maß
zu begrenzen. Die Grenzabstände entsprechen jeweils den gesetzlichen Vorgaben
oder übertreffen diese.
Hierzu wurde die Planzeichnung
entsprechend verändert, so dass seine erneute, jedoch verkürzte öffentliche
Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
Herr Andreas Freerks, als
Vertreter der Wiesmoorer Maklergemeinschaft, stellt die anliegende Präsentation
vor und erklärt, dass Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Fraktionen sowie
den angrenzenden Anliegern stattgefunden haben.
Herr Tobe Asche als Vertreter der
anliegenden Anwohner teilt mit, dass die umliegenden Anwohner ein
Beweissicherungsverfahren für die angrenzenden Gebäude, einen Sichtschutzzaun
zu den Neubauten in maximaler Höhe, einen Grenzabstand der Parkplätze von 7m, dass
der Turner Weg nicht als Zugang zum Baugebiet ausgewiesen wird, dass der
Grenzweg in seiner jetzigen Bauweise bestehen bleibt und das der
Baustellenverkehr über den Jannburger sowie Heidelberger Weg erfolgen soll,
wünschen.
Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: