Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.


b) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB “Hauptstraße/Pollerstraße” -, bestehend aus der Satzung, Begründung sowie der Abhandlung der Umweltbelange und artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.  

 

Zu a) Einstimmig (9 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen.

 

Zu b) Einstimmig (9 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen.

 

Zu c) Einstimmig (9 Ja-Stimmen) wird der Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen, die Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB “Hauptstraße/Pollerstraße” gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Ende des Jahres 2020 sowie Anfang des Jahres 2021 wurden seitens der Grundstückseigentümer Hauptstraße 257 bis 259 sowie Hauptstraße 276/Pollerstraße 1 die Anträge gestellt, die vorhandene Abgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 2 BauGB um die o.g. Grundstücke zu erweitern.

 

Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 05.10.2020 sowie in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung einer entsprechenden Einbeziehungssatzung beschlossen.

 

Die räumlichen Geltungsbereiche der Einbeziehungssatzung umfassen insgesamt rd. 12.700 Quadratmeter und befinden sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes Hauptstraße 257 sowie auf der nordwestlichen Ecke der Hauptstraße/Ecke Pollerstraße. Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt, im Bereich nordöstlich des Wohngebäudes Hauptstraße 257 sowie für das Grundstück Hauptstraße 276 und das davon nördlich gelegene Flurstück eine sogenannte Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen, um diese Bereiche in den Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und somit einer Bebauung bzw. Gewerbe-erweiterung zugänglich zu machen. Derzeit sind die Flächen bauplanungsrechtlich als Außenbereichsflächen nach § 35 BauGB zu beurteilen, so dass die Errichtung von Wohngebäuden/Gewerbebetriebe bzw. Erweiterungen von Bestandsgebäuden, -betrieben nur als privilegierte Vorhaben ermöglicht werden können.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 19. November 2021 bis einschließlich 20. Dezember 2021. 58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige sind mit Schreiben vom 11. November 2021 über die Auslegung informiert worden. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange und Sonstige um Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2021 gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Insgesamt sind neun Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Sonstige eingegangen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im nächsten Schritt ist der Abwägungs- sowie der Satzungsbeschluss zu fassen, um das Planverfahren voranzubringen.

 

Ohne Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: