Sitzung: 10.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/021/2022
Beschlussvorschlag:
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
b) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB “Hauptstraße/Pollerstraße” -, bestehend aus der Satzung, Begründung sowie der Abhandlung der Umweltbelange und artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Zu a) Einstimmig (9
Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB als
Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen.
Zu b) Einstimmig (9
Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von
sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Empfehlungsbeschluss an den Rat
beschlossen.
Zu c) Einstimmig (9
Ja-Stimmen) wird der Empfehlungsbeschluss an den Rat beschlossen, die
Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in einen im Zusammenhang
bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB “Hauptstraße/Pollerstraße” gem. § 10 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Sachverhalt:
Ende
des Jahres 2020 sowie Anfang des Jahres 2021 wurden seitens der
Grundstückseigentümer Hauptstraße 257 bis 259 sowie Hauptstraße
276/Pollerstraße 1 die Anträge gestellt, die vorhandene Abgrenzungssatzung nach
§ 34 Abs. 2 BauGB um die o.g. Grundstücke zu erweitern.
Der
Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 05.10.2020 sowie in seiner
Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung einer entsprechenden Einbeziehungssatzung
beschlossen.
Die
räumlichen Geltungsbereiche der Einbeziehungssatzung umfassen insgesamt rd.
12.700 Quadratmeter und befinden sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes
Hauptstraße 257 sowie auf der nordwestlichen Ecke der Hauptstraße/Ecke
Pollerstraße. Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt, im Bereich nordöstlich des
Wohngebäudes Hauptstraße 257 sowie für das Grundstück Hauptstraße 276 und das
davon nördlich gelegene Flurstück eine sogenannte Einbeziehungssatzung gem. §
34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen, um diese Bereiche in den
Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und somit einer Bebauung bzw.
Gewerbe-erweiterung zugänglich zu machen. Derzeit sind die Flächen
bauplanungsrechtlich als Außenbereichsflächen nach § 35 BauGB zu beurteilen, so
dass die Errichtung von Wohngebäuden/Gewerbebetriebe bzw. Erweiterungen von
Bestandsgebäuden, -betrieben nur als privilegierte Vorhaben ermöglicht werden
können.
Die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 19. November
2021 bis einschließlich 20. Dezember 2021. 58 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige sind mit Schreiben vom 11. November 2021 über die Auslegung informiert
worden. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange und Sonstige um
Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2021 gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB gebeten. Insgesamt sind neun Stellungnahmen mit Hinweisen oder
Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Sonstige eingegangen.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im
nächsten Schritt ist der Abwägungs- sowie der Satzungsbeschluss zu fassen, um
das Planverfahren voranzubringen.
Ohne Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: