Sitzung: 10.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/032/2022
Beschlussvorschlag:
Die Sperre der Haushaltsmittel des Produktkontos 541000.0962020 wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Wie
letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und
Umweltschutz (ehemals Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bau) am 11.03.2021
unter Top 10 berichtet, ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau eines
Radweges an der B 436 zwischen Friedeburg und Wiesmoor u.a. die Neuordnung der
Oberflächenentwässerung im Bereich Hauptstraße, Rotenburger Weg und
Sonnenblumenweg geplant. Die Planungen hierzu laufen seit dem Jahr 2013.
In
der Vergangenheit gab es bei Starkregenereignissen wiederholt Probleme mit der
Oberflächenentwässerung am Reitscharder Graben bis zum Sonnenblumenweg, da dort
ein ausreichender Abfluss im Bereich der Wohnbebauung in Richtung Wiesede nicht
gewährleistet ist.
Im
Rahmen der Neuordnung der Oberflächenentwässerung ist hier der Neubau eines
Oberflächenwasserkanals zwischen der Hauptstraße 104 und dem Sonnenblumenweg
geplant. Ab dort ist der ausreichende Abfluss in den Reitscharder Graben
gewährleistet. Zu den Planungen wurde bereits mehrfach in diesem Ausschuss
berichtet.
Nach
Mitteilung der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landkreis Wittmund,
vom 20.12.2019 wurden die Planungen zur Oberflächenentwässerung vom
eigentlichen Planfeststellungsverfahren zum Neubau des Radweges an der B 436
durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgetrennt.
Daraufhin
hat die Verwaltung bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises
Aurich einen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Eine
Genehmigung liegt vor.
Wie
bereits am 10.03.2021 berichtet, soll die Maßnahme im Jahr 2022 durchgeführt
werden.
Der
Herstellungskosten wurden im Jahr 2021 auf ca. 650.000 € beziffert.
Die
Gesamtkosten betragen 700.000 €, davon 50.000 € Planungskosten in 2021 sowie
voraussichtlich 650.000 € Herstellungskosten in 2022.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel des Produktkontos 541000.0962020 sind mit einem
Sperrvermerk versehen, siehe Haushalt 2021 "Erneuerung der
Oberflächenentwässerungsleitung von "Lavida" bis Einmündung
Sonnenblumenweg und von Combi bis Renkenweg in Zusammenhang mit dem
Radwegebau”.
Um
die Maßnahme realisieren zu können, wurde in 2021 eine Verpflichtungsermächtigung
aufgenommen, um Aufträge Ende 2021 bzw. Anfang 2022 vergeben zu können.
Voraussetzung hierfür ist eine vorhergehende Beratung im Fachausschuss.
Ferner wurden
GVFG-Mittel beim Land Niedersachsen (NLBSTV Oldenburg) für eine Co-Finanzierung
beantragt.
Die Aufnahme
der Maßnahme in das Jahresbauprogramm wurde beantragt und ein positiver
Bescheid
seitens der Bewilligungsbehörde ist erteilt.
Es wird eine Förderung von 60 % aus GVFG-Mitteln erwartet. Die Fördersumme
beträgt sodann 420.000 €.
Die Planungen
sind der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.
Marika Timker,
SPD, verlässt um 17:35 Uhr den Raum.
Sven Lübers
verlässt um 17:37 Uhr den Raum.
Nach ausführlicher Aussprache lässt Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: