Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Sperre der Haushaltsmittel des Produktkontos 541000.0962020 wird aufgehoben.


Sachverhalt:

 

Wie letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz (ehemals Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bau) am 11.03.2021 unter Top 10 berichtet, ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau eines Radweges an der B 436 zwischen Friedeburg und Wiesmoor u.a. die Neuordnung der Oberflächenentwässerung im Bereich Hauptstraße, Rotenburger Weg und Sonnenblumenweg geplant. Die Planungen hierzu laufen seit dem Jahr 2013.

In der Vergangenheit gab es bei Starkregenereignissen wiederholt Probleme mit der Oberflächenentwässerung am Reitscharder Graben bis zum Sonnenblumenweg, da dort ein ausreichender Abfluss im Bereich der Wohnbebauung in Richtung Wiesede nicht gewährleistet ist.

 

Im Rahmen der Neuordnung der Oberflächenentwässerung ist hier der Neubau eines Oberflächenwasserkanals zwischen der Hauptstraße 104 und dem Sonnenblumenweg geplant. Ab dort ist der ausreichende Abfluss in den Reitscharder Graben gewährleistet. Zu den Planungen wurde bereits mehrfach in diesem Ausschuss berichtet.

 

Nach Mitteilung der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landkreis Wittmund, vom 20.12.2019 wurden die Planungen zur Oberflächenentwässerung vom eigentlichen Planfeststellungsverfahren zum Neubau des Radweges an der B 436 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgetrennt.

Daraufhin hat die Verwaltung bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Aurich einen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Eine Genehmigung liegt vor.

 

Wie bereits am 10.03.2021 berichtet, soll die Maßnahme im Jahr 2022 durchgeführt werden.

 

Der Herstellungskosten wurden im Jahr 2021 auf ca. 650.000 € beziffert.

Die Gesamtkosten betragen 700.000 €, davon 50.000 € Planungskosten in 2021 sowie voraussichtlich 650.000 € Herstellungskosten in 2022.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel des Produktkontos 541000.0962020 sind mit einem Sperrvermerk versehen, siehe Haushalt 2021 "Erneuerung der Oberflächenentwässerungsleitung von "Lavida" bis Einmündung Sonnenblumenweg und von Combi bis Renkenweg in Zusammenhang mit dem Radwegebau”.

 

Um die Maßnahme realisieren zu können, wurde in 2021 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen, um Aufträge Ende 2021 bzw. Anfang 2022 vergeben zu können. Voraussetzung hierfür ist eine vorhergehende Beratung im Fachausschuss.

 

Ferner wurden GVFG-Mittel beim Land Niedersachsen (NLBSTV Oldenburg) für eine Co-Finanzierung beantragt.

Die Aufnahme der Maßnahme in das Jahresbauprogramm wurde beantragt und ein positiver

Bescheid seitens der Bewilligungsbehörde ist erteilt.


Es wird eine Förderung von 60 % aus GVFG-Mitteln erwartet. Die Fördersumme beträgt sodann 420.000 €.

 

Die Planungen sind der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Marika Timker, SPD, verlässt um 17:35 Uhr den Raum.

Sven Lübers verlässt um 17:37 Uhr den Raum.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: