Sitzung: 10.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/025/2022
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Wege, Straßenverkehr,
Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz am 06.07.2021 sind seitens der Verwaltung
die von der Stadt bisher in diversen Bereichen umgesetzten Maßnahmen in Bezug
auf den Klimaschutz vorgestellt worden.
Als kurzfristige/mittelfristige Maßnahmen sind seitens der
Verwaltung folgende Dinge angedacht:
Fenstersanierungen in sozialen Einrichtungen/Gebäuden
Für die Erneuerung von Fenstern in insgesamt sechs
sogenannten sozialen Einrichtungen, wie beispielsweise Grundschulen und
Kindertagesstätten, wird die Einstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr
2022 in Höhe von insgesamt 340.000,- Euro vorgesschlagen. Durch die Erneuerung
der Fenster und somit weiteren Verbesserung der energetischen Situation sind
Einsparungen von fossilen Brennstoffen zu erwarten, wodurch die
Treibhausgasemmissionen reduziert werden können.
Für die geplanten Erneuerungen der Fenster soll kurzfristig
ein Förderprogramm seitens des Bundesumweltministeriums aufgelegt werden,
wonach die Investitionskosten in Höhe von 340.000,- Euro voraussichtlich mit
bis zu 90% gefördert werden können.
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen
Gebäuden
Es wird vorgeschlagen, Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,-
Euro in den Haushalt 2022 einzustellen, um zwei weitere Photovoltaikanlagen auf
kommunale Gebäude installieren zu können. Der selbst erzeugte Strom senkt den
anzukaufenden Stromanteil, so dass sich die Photovoltaikanlagen voraussichtlich
bereits nach zehn Jahren amortisiert haben. Durch die Selbstnutzung des
produzierten Stromes können die entstehenden Treibhausgasemmissionen
entsprechend gesenkt werden.
Kommunale Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen,
Photovoltaik-Batteriespeicher, Regenwasserzysternen oder ähnlichem
Seitens der Stadt Wiesmoor sollte, in Abhängigkeit zu
eventuellen Förderungen seitens des Bundes sowie des Landes Niedersachsen, in
Betracht gezogen werden, die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die
Anschaffung von Mini-Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Batteriespeichern,
Regenwasserzysternen oder ähnlichem zu fördern, um den Privatpersonen einen
gewissen Anreiz zur Anschaffung von entsprechenden Anlagen/Systemen zu geben. Die
neue Bundesregierung beabsichtigt, den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland
voranzutreiben. Ob es dafür eine finanzielle Förderung geben soll, ist noch
unklar. Sie hat sich vorgenommen, dies im ersten Halbjahr 2022 auf den Weg zu
bringen. Diese Entwicklung sollte vor einer eventuellen Förderung seitens der
Stadt Wiesmoor noch abgewartet werden.
Durch die Nutzung von Sonnenenergie oder Nutzung von
Regenwasser können Ressourcen geschont werden.
100 Jahre Wiesmoor – 100 Bäume für Wiesmoor
Die Gemeinde Wiesmoor wurde nach Auflösung des Gutsbezirks
Friedeburger Wiesmoor am 1. Juni 1922 gegründet. Anlässlich des 100-jährigen
Bestehens der Gemeinde/Stadt Wiesmoor im Juni 2022 könnten im Stadtgebiet
insgesamt 100 Bäume im “Kampf” gegen den Klimawandel gepflanzt werden. Weiter
kann darüber nachgedacht werden, jedes Jahr eine feste Mindestanzahl an Bäumen
im Stadtgebiet anzupflanzen, um die Stadt Wiesmoor noch “grüner” zu machen und
auch dem Klimawandel ein Stück weit entgegenzuwirken.
Kostenloses Saatgut für BürgerInnen
Für die Anlegung von Wildblumenwiesen und somit der Förderung
des Artenschutzes und Unterstützung der Bienen und anderen Insekten könnte
seitens der Stadt Wiesmoor kostenlose Wildblumensaat für interessierte
Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden. Solche Wildblumenflächen bieten
den Bienen und Insekten Nahrung sowie wichtigen Lebensraum.
CO2-freies Gewerbe-/Baugebiet
Seitens der Verwaltung sind erste Gespräche mit Investoren
zur Herstellung einer entsprechenden Infrastruktur für die Schaffung eines
CO2-freien Gewerbe- und/oder Wohngebietes geführt worden. Die Planungen
diesbezüglich stehen noch ganz am Anfang, so dass diesbezüglich zum jetzigen
Zeitpunkt keine weiteren Information bekannt gegeben werden können. Die
Umsetzung des o.g. “Projektes” in der Stadt Wiesmoor wäre ein großer Beitrag
zum Klimaschutz und könnte zum überregionalen “Vorzeigeprojekt” werden. Sobald
die Planungen weiter vorangeschritten und weitere Informationen verfügbar sind,
werden diese der Öffentlichkeit vorgestellt.
Installation öffentlicher Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge
Um der Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und auch
der notwendigen Klimawende gerecht zu werden, sollte öffentliche
Ladeinfrastruktur seitens der Stadt Wiesmoor zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Förderprogrammes “Perspektive Innenstadt” war
angedacht, insgesamt drei Ladesäulen mit je 2x22 kW Ladepunkten im Stadtbereich
zu installieren. Seitens der SPD-Stadtfraktion wurde diesbezüglich der Antrag
gestellt, eine Ladesäule mit einer Leistung von 150 kW, anstatt die o.g. drei
Ladesäulen zu installieren.
Kurzfristig ist seitens des Landes Niedersachsen mitgeteilt
worden, dass die Installation von Ladeinfrastruktur über das vorgesehene
Förderprogramm “Perspektive Innenstadt” nicht förderfähig ist, so dass nach
anderen Fördermöglichkeiten Ausschau gehalten werden muss (siehe auch den
Tagesordnungspunkt zum Förderprogramm “Perspektive Innenstadt”).
Einstiegsberatung für den Bereich Klimaschutz
Im Rahmen der novellierten Kommunalrichtlinie ist die
Förderung einer Einstiegsberatung für den Bereich Klimaschutz mit 70% - 90% der
enstehenden Kosten möglich. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
In dieser Zeit werden seitens des zu beauftragenden Büros folgende Ergebnisse
erarbeitet:
- strukturierte Kurzanalyse zu bereits bestehenden Aktivitäten und darüber hinausgehenden Möglichkeiten (Status quo, Auswertung vorliegender Daten) bezüglich
Klimaschutz
-
mindestens ein
Workshop mit Schlüsselakteuren zur Kommunikation des Status quo,
zur
Konkretisierung der Maßnahmenauswahl für die
Umsetzung sowie zur Klärung von Verantwortlichkeiten
-
Festlegung eines
lokalen Ansprechpartners für den Beratungsinhalt
-
gemeinsam
erarbeitete Maßnahmenliste von mindestens fünf Maßnahmen, die kurzfristig
umgesetzt werden können
-
Auswahl mindestens
einer Maßnahme und verbindliche Initiierung ihrer Umsetzung (mindestens Vorlage eines
Umsetzungsbeschlusses des Stadtrates) innerhalb des Bewilligungszeitraums.
Entsprechende Haushaltsmittel zur Beauftragung solch einer
Einstiegsberatung werden für den Haushalt 2022 vorgeschlagen.
Weiter ist angedacht, parallel zur Einstiegsberatung, einen
Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Jahr 2022 an einem 10-monatigen Lehrgang zum
Umwelt- und Klimaschutzmanager teilnehmen zu lassen, um diesen die
umfangreichen Themenkomplexe im Bereich des Klimaschutzes nahezubringen.
Nach kurzer Aussprache wird der Bericht zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: