Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

Die SPD-Fraktion beantragt, 60.000 € im Haushalt 2022 für eine Photovoltaik-Förderung vorzusehen und diese, wie in der beigefügten Präsentation beschrieben, umzusetzen.

 

Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung:

Für die Förderung von Photovoltaikanlagen werden 60.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant. Die Mittel sind kreditfinanziert und werden mit einem Sperrvermerk versehen, den der Verwaltungsausschuss freigeben kann. Über die konkreten Förderbedingungen wird noch beraten. 

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen.

 

Sie beantragt, Photovoltaikanlagen zu fördern und dafür 60.000 € in den Haushalt 2022 einzuplanen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich halt sie es für eine gute Idee, den Bau von Photovoltaikanlagen und Speichern zu fördern.

Es ist jedoch zu befürchten, dass bei der geringen Fördersumme je Anlage sehr überwiegend ein “Mitnahmeeffekt” entsteht. Personen, die sowieso eine Photovoltaikanlage installieren wollen, beantragen den Zuschuss.

 

Die Verwaltung beschäftigt sich ebenfalls mit der Thematik. Es muss unbedingt geklärt werden, auf welche Weise die Mittel verteilt werden sollen, z. B. im Losverfahren oder im Windhundverfahren. Weiter fehlen der Verwaltung soziale Aspekte, wie kleinere, sog. Balkonmodule zu fördern. Eine Möglichkeit wäre es auch, nur die Stromspeicher zu fördern, um den Eigenverbrauch zu forcieren.

 

Die neue Bundesregierung beabsichtigt ebenfalls, die Photovoltaik voranzutreiben. Ob es dafür eine finanzielle Förderung geben soll, ist noch unklar. Sie hat sich vorgenommen, dies im ersten Halbjahr 2022 auf den Weg zu bringen.

 

Nach all dem sieht die Verwaltung es als eine Möglichkeit an, den Betrag von 60.000 € in den Haushalt 2022 einzuplanen und mit einem Sperrvermerk zu versehen, den der Verwaltungsausschuss aufheben kann. Der Haushaltsplan 2022 wird voraussichtlich Ende April / Anfang Mai 2022 rechtskräftig werden. Vorher können die Zuschüsse nicht vergeben werden. In der Zwischenzeit können sich Politik und Verwaltung weiter mit dem Thema beschäftigen und zugleich beobachten, ob es eine Bundes- oder Landesförderung gibt, die eine kommunale Förderung überflüssig macht. Die Finanzierung dieses Zuschusses ist nur über Kredite möglich.

 

Die Antragstellerin trägt den Antrag vor und stimmt den Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung zu. Aus der Ausschussmitte wird angeregt, dass der Fachausschuss den Verteilmodus für die Zuschüsse festlegen soll.

Dem Änderungsbeschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.