Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Es wird in den Haushalt 2022 ein Budget in Höhe von 15.000 € für die Sport AG eingeplant. 

 

Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Es wird einmalig ein Betrag von 15.000 € im Haushalt eingeplant. Über die Vergabe der Mittel gemäß (verändertem) Antrag der FWW oder der CDU oder auf andere Weise wird noch politisch entschieden. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, den der Verwaltungsausschuss aufheben kann.

 

Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt:

 

Für den Antrag “Antrag auf Unterstützung der Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und diesen Antrag  “Schaffung eines Budgets für die Sport AG” (AN/028/2022/1) werden insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant. Über die konkrete Verteilung wird noch politisch beraten.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen.

 

Sie beantragt, im Haushalt 2022 ein Budget für die Sport AG in Höhe von 15.000 € einzuplanen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist zu klären, ob der Antrag zusätzlich zum Antrag der FWW vom 21.12.2021, AN/296/2021 “Antrag auf Unterstützung der Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” zu sehen ist oder in Konkurrenz zu diesem Antrag tritt.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier nur einmal 15.000 € für einen ähnlichen Zweck eingeplant werden können. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, mit denen sehr sparsam umgegangen werden sollte. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, sollte klar sein, dass es sich nur um ein einmaliges Budget nur für 2022 handeln kann. Die angedachte Erweiterung der Sport AG müsste mit den Vereinen besprochen und abgesprochen werden. Eventuell muss auch eine eigenständige AG gebildet werden, um alle Vereine mitnehmen zu können. Denkbar ist auch ein Kompromiss in der Weise, dass ein Teil der mutmaßlich nicht abgerufenen Mittel aus Wiesmoor Mitte aus dem Änderungsvorschlag der Verwaltung zum Antrag der FWW einmalig der Sport AG oder einer Vereins AG zur Verfügung gestellt wird.

 

Der interfraktionelle Arbeitskreis für Haushalt hat sich nach intensiven Beratungen dafür ausgesprochen, dass für den Antrag “Antrag auf Unterstützung der Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und diesen Antrag  “Schaffung eines Budgets für die Sport AG” (AN/028/2022/1) insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Über die konkrete Verteilung wird noch politisch in einem Arbeitskreis und/oder in Fachausschüssen beraten. Abschließend entscheidet der Verwaltungsausschuss.

 

 

Die Antragstellerin trägt den Antrag vor und stimmt zu, dass nur über den Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt beschlossen wird.

 

Dem Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt wird einstimmig gefolgt.