Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich zeitnah für den Ankauf einer entsprechenden Fläche für die Hundefreilauffläche einzusetzen. Über die Höhe der Mittel für die Umsetzung der Hundefreilauffläche und den laufenden Betrieb wird auch in Abhängigkeit von einem noch zu erstellenden Konzept zum laufenden Betrieb eines Vereins als Träger entschieden.

 


Sachverhalt:

 

Der Antragsteller möge seinen Antrag einbringen.

 

Der Antragsteller beantragt, jährlich 10 % der Hundesteuer mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Hundesteuer beträgt derzeit ca. 100.000 €. Es geht also um 10.000 € jährlich.

 

Die Hundesteuer ist eine Einnahme. Das Haushaltsrecht sieht keine Sperrvermerke für Einnahmen vor. Vielmehr soll mit einem Sperrvermerk ein Teil einer eingeplanten Ausgabe nicht ausgegeben werden dürfen, bis die Mittel explizit freigegeben werden.

 

Das Ziel des Antragstellers ist aber, eine Summe von ca. 10.000 € jährlich “anzusparen”, um die Hundefreilauffläche realisieren zu können. Leider ist auch das so nicht zulässig.

 

Da es für 2022 zunächst einmal um den Kauf eines geeigneten Grundstücks am Rande des Gewerbegebiets D11 (Oldenburger Straße) geht, hat die Verwaltung für den Ankauf Mittel in der großen Summe von 3.875.000 € auf dem Produktkonto 111070.7821000 mit berücksichtigt.

 

Für die Umsetzung können dann im Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel eingeplant werden. Sollte die Umsetzung schon 2022 möglich sein, könnten aus dem genannten “Topf” zumindest teilweise Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung hierüber sollte von einem noch zu erstellenden Konzept für den Betrieb abhängig gemacht werden. Es wird erwartet, dass ein Verein die Trägerschaft der Hundefreilauffläche übernimmt.

 

Der Ausschussvorsitzende trägt den Antrag vor. Von der Verwaltung wird der Sachverhalt vorgetragen. Nach kurzer Aussprache wird dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt