Sitzung: 15.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/296/2021/1
Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Für jeden Ortsteil wird ein Zuschuss in Höhe von
1.500 € im Haushalt 2022 eingeplant. Die Vereine / Gemeinschaften sollen in den
jeweiligen Außenbereichen zusammen überlegen, was man gemeinsam mit dem Geld
für die Wiederbelebung des Zusammenlebens im Ortsteil machen will. Nach Vorlage
des Konzepts erfolgt die Auszahlung,
Änderungsvorschlag der Verwaltung:
Für jeden Ortsteil wird ein Zuschuss in Höhe von 1 €
je Einwohner im Haushalt 2022 eingeplant. Das gleiche gilt im Stadtkern, wo
Straßengemeinschaften und ähnliche Gruppen eine gemeinsame Veranstaltung
durchführen können.
Die Vereine / Gemeinschaften sollen in den
jeweiligen Bereichen zusammen überlegen, was man gemeinsam mit dem Geld für die
Wiederbelebung des Zusammenlebens im Bereich machen will. Nach Vorlage des
Konzepts und später der Rechnungen erfolgt die Auszahlung als Kostenerstattung,
Im Haushalt 2022 werden insgesamt 14.000 €
zusätzlich eingeplant
Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für
Haushalt:
Für diesen Antrag “Antrag auf Unterstützung der
Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und den
Antrag “Schaffung eines Budgets für die
Sport AG” (AN/028/2022/1) werden insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022
eingeplant. Über die konkrete Verteilung wird noch politisch beraten.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin möge den Antrag vortragen.
Die Antragstellerin beantragt einen Zuschuss für
jede Dorfgemeinschaft bzw. für jeden entsprechenden Verein in den
Außenbereichen. Die Stadt Wiesmoor soll für jeden Ortsteil 1.500 € zur
Verfügung stellen. Begründet wird dies damit, dass laufende Kosten bestehen und
Einnahmen nicht generiert werden können. Außerdem soll die Wiederbelebung des
Zusammenlebens gefördert werden. Die Auszahlung soll nach Vorlage eines
Konzeptes erfolgen.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Den Dorfgemeinschaften entstehen vor allem laufende
Kosten durch die Dorfgemeinschaftshäuser. Hier ist in der Vergangenheit und
aktuell wieder unbürokratisch und großzügig gehandelt worden. Insbesondere die
Mieten sind den Dorfgemeinschaften für die Monate, in denen die Dorfgemeinschaftshäuser
nicht genutzt werden konnten, erlassen worden.
Zu den Dorfgemeinschaften mit Dorfgemeinschaftshaus
zählen Marcardsmoor, Wilhelmsfehn, Voßbarg, Zwischenbergen, Hinrichsfehn,
Mullberg, Wiesederfehn (Das entspricht 7 * 1.500 € = 10.500 €).
Zu klären ist, wie man mit weiteren Ortschaften,
Orts-, Wieken- und Straßengemeinschaften, auch im Stadtkern, umgehen will, die
kein eigenes Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches haben, aber dennoch
gemeinsame Veranstaltungen durchführen. Diese sind ebenfalls in der Coronakrise
nicht möglich. Den genannten Gruppen sollten ebenfalls Mittel für
Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt folgendes vor:
Statt einer pauschalen Förderung der Ortsteile wird
für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einer Ortschaft einmalig ein Betrag
von 1 € bereitgestellt. Diese Mittel sollen für eine Veranstaltung genutzt
werden, um das soziale Miteinander zu stärken. Bedingung ist, dass sich die
unterschiedlichen Vereine und Gruppierungen einer Ortschaft in den
Außenbereichen auf ein gemeinsames Fest bzw. eine gemeinsame Veranstaltung
einigen und ein Konzept erstellen. Im Ortskern sollte dies etwas
differenzierter gesehen werden. Straßenfeste oder Veranstaltungen mehrerer
Straßen können ebenso gefördert werden. Auch hier sollte ein kurzes einfaches
Konzept erstellt werden.
Eine Übersicht über die Einwohnerzahlen der
Wiesmoorer Ortsteile ist als Anlage beigefügt.
Für den Vorschlag der Verwaltung müssten 14.000 €
zusätzlich im Haushalt eingeplant werden.
Der interfraktionelle
Arbeitskreis für Haushalt hat sich nach intensiven Beratungen dafür
ausgesprochen, dass für diesen Antrag “Antrag auf Unterstützung der
Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und den Antrag “Schaffung eines Budgets für die Sport AG”
(AN/028/2022/1) insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Über
die konkrete Verteilung wird noch politisch in einem Arbeitskreis und/oder in
Fachausschüssen beraten. Abschließend entscheidet der Verwaltungsausschuss.
Die Antragstellerin trägt den Antrag vor und stimmt zu, dass nur über den Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt beschlossen wird.
Dem Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt wird einstimmig gefolgt.