Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Für jeden Ortsteil wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € im Haushalt 2022 eingeplant. Die Vereine / Gemeinschaften sollen in den jeweiligen Außenbereichen zusammen überlegen, was man gemeinsam mit dem Geld für die Wiederbelebung des Zusammenlebens im Ortsteil machen will. Nach Vorlage des Konzepts erfolgt die Auszahlung,

Änderungsvorschlag der Verwaltung:

 

Für jeden Ortsteil wird ein Zuschuss in Höhe von 1 € je Einwohner im Haushalt 2022 eingeplant. Das gleiche gilt im Stadtkern, wo Straßengemeinschaften und ähnliche Gruppen eine gemeinsame Veranstaltung durchführen können.

Die Vereine / Gemeinschaften sollen in den jeweiligen Bereichen zusammen überlegen, was man gemeinsam mit dem Geld für die Wiederbelebung des Zusammenlebens im Bereich machen will. Nach Vorlage des Konzepts und später der Rechnungen erfolgt die Auszahlung als Kostenerstattung,

Im Haushalt 2022 werden insgesamt 14.000 € zusätzlich eingeplant

 

Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt:

 

Für diesen Antrag “Antrag auf Unterstützung der Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und den Antrag  “Schaffung eines Budgets für die Sport AG” (AN/028/2022/1) werden insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant. Über die konkrete Verteilung wird noch politisch beraten.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag vortragen.

 

Die Antragstellerin beantragt einen Zuschuss für jede Dorfgemeinschaft bzw. für jeden entsprechenden Verein in den Außenbereichen. Die Stadt Wiesmoor soll für jeden Ortsteil 1.500 € zur Verfügung stellen. Begründet wird dies damit, dass laufende Kosten bestehen und Einnahmen nicht generiert werden können. Außerdem soll die Wiederbelebung des Zusammenlebens gefördert werden. Die Auszahlung soll nach Vorlage eines Konzeptes erfolgen.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Den Dorfgemeinschaften entstehen vor allem laufende Kosten durch die Dorfgemeinschaftshäuser. Hier ist in der Vergangenheit und aktuell wieder unbürokratisch und großzügig gehandelt worden. Insbesondere die Mieten sind den Dorfgemeinschaften für die Monate, in denen die Dorfgemeinschaftshäuser nicht genutzt werden konnten, erlassen worden.

 

Zu den Dorfgemeinschaften mit Dorfgemeinschaftshaus zählen Marcardsmoor, Wilhelmsfehn, Voßbarg, Zwischenbergen, Hinrichsfehn, Mullberg, Wiesederfehn (Das entspricht 7 * 1.500 € = 10.500 €).

 

Zu klären ist, wie man mit weiteren Ortschaften, Orts-, Wieken- und Straßengemeinschaften, auch im Stadtkern, umgehen will, die kein eigenes Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches haben, aber dennoch gemeinsame Veranstaltungen durchführen. Diese sind ebenfalls in der Coronakrise nicht möglich. Den genannten Gruppen sollten ebenfalls Mittel für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt folgendes vor:

Statt einer pauschalen Förderung der Ortsteile wird für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einer Ortschaft einmalig ein Betrag von 1 € bereitgestellt. Diese Mittel sollen für eine Veranstaltung genutzt werden, um das soziale Miteinander zu stärken. Bedingung ist, dass sich die unterschiedlichen Vereine und Gruppierungen einer Ortschaft in den Außenbereichen auf ein gemeinsames Fest bzw. eine gemeinsame Veranstaltung einigen und ein Konzept erstellen. Im Ortskern sollte dies etwas differenzierter gesehen werden. Straßenfeste oder Veranstaltungen mehrerer Straßen können ebenso gefördert werden. Auch hier sollte ein kurzes einfaches Konzept erstellt werden.

 

Eine Übersicht über die Einwohnerzahlen der Wiesmoorer Ortsteile ist als Anlage beigefügt.

 

Für den Vorschlag der Verwaltung müssten 14.000 € zusätzlich im Haushalt eingeplant werden.

 

Der interfraktionelle Arbeitskreis für Haushalt hat sich nach intensiven Beratungen dafür ausgesprochen, dass für diesen Antrag “Antrag auf Unterstützung der Vereine/Gemeinschaften in den Außenbereichen” (AN/296/2021/1) und den Antrag  “Schaffung eines Budgets für die Sport AG” (AN/028/2022/1) insgesamt 30.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Über die konkrete Verteilung wird noch politisch in einem Arbeitskreis und/oder in Fachausschüssen beraten. Abschließend entscheidet der Verwaltungsausschuss.

 

Die Antragstellerin trägt den Antrag vor und stimmt zu, dass nur über den Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt beschlossen wird.

 

Dem Änderungsbeschlussvorschlag des interfraktionellen Arbeitskreises für Haushalt wird einstimmig gefolgt.