Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2022 zu beschließen. 


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2022 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.   

 

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig gefolgt.