Sitzung: 01.03.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/026/2022
Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Die SPD-Fraktion beantragt, 60.000 € im Haushalt
2022 für eine Photovoltaik-Förderung vorzusehen und diese, wie in der
beigefügten Präsentation beschrieben, umzusetzen.
Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung:
Für die Förderung von Photovoltaikanlagen werden
60.000 € in den Haushalt 2022 eingeplant. Die Mittel sind kreditfinanziert und
werden mit einem Sperrvermerk versehen, den der Verwaltungsausschuss freigeben
kann. Über die konkreten Förderbedingungen wird noch beraten.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen.
Sie beantragt, Photovoltaikanlagen zu fördern und
dafür 60.000 € in den Haushalt 2022 einzuplanen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich halt sie es für eine gute Idee, den Bau
von Photovoltaikanlagen und Speichern zu fördern.
Es ist jedoch zu befürchten, dass bei der geringen
Fördersumme je Anlage sehr überwiegend ein “Mitnahmeeffekt” entsteht. Personen,
die sowieso eine Photovoltaikanlage installieren wollen, beantragen den
Zuschuss.
Die Verwaltung beschäftigt sich ebenfalls mit der
Thematik. Es muss unbedingt geklärt werden, auf welche Weise die Mittel
verteilt werden sollen, z. B. im Losverfahren oder im Windhundverfahren. Weiter
fehlen der Verwaltung soziale Aspekte, wie kleinere, sog. Balkonmodule zu
fördern. Eine Möglichkeit wäre es auch, nur die Stromspeicher zu fördern, um
den Eigenverbrauch zu forcieren.
Die neue Bundesregierung beabsichtigt ebenfalls, die
Photovoltaik voranzutreiben. Ob es dafür eine finanzielle Förderung geben soll,
ist noch unklar. Sie hat sich vorgenommen, dies im ersten Halbjahr 2022 auf den
Weg zu bringen.
Nach all dem sieht die Verwaltung es als eine
Möglichkeit an, den Betrag von 60.000 € in den Haushalt 2022 einzuplanen und
mit einem Sperrvermerk zu versehen, den der Verwaltungsausschuss aufheben kann.
Der Haushaltsplan 2022 wird voraussichtlich Ende April / Anfang Mai 2022
rechtskräftig werden. Vorher können die Zuschüsse nicht vergeben werden. In der
Zwischenzeit können sich Politik und Verwaltung weiter mit dem Thema
beschäftigen und zugleich beobachten, ob es eine Bundes- oder Landesförderung
gibt, die eine kommunale Förderung überflüssig macht. Die Finanzierung dieses
Zuschusses ist nur über Kredite möglich.
Die antragstellende Fraktion bringt den Antrag ein.
Es erfolgt eine ausführliche Aussprache.
Anschließend lässt der Ratsvorsitzende Grohn über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Es erfolgt ein einstimmiger Beschluss.