Sitzung: 01.03.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/042/2022
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2022 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze
werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die
Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und
in Kraft treten. Für 2022 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im
Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern
A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung erläutert die Thematik. Es erfolgen keine Wortmeldungen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.