Sachverhalt:
Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen.
Die Verwaltung hat die Entwicklung des
Jahresergebnisses der LWTG der letzten Jahre zusammengestellt und als Anlage
beigefügt. Sie nimmt bei Bedarf in der Sitzung Stellung zum Antrag.
Beschlüsse können nicht gefasst werden, weil sie nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet wurden.