Beschluss: Zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen.

 

Die Verwaltung hat die Entwicklung des Jahresergebnisses der LWTG der letzten Jahre zusammengestellt und als Anlage beigefügt. Sie nimmt bei Bedarf in der Sitzung Stellung zum Antrag.

 

Beschlüsse können nicht gefasst werden, weil sie nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet wurden.