Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung der
städtischen Miet- und Pachtobjekte mit Darstellung des Objekts und der
Pachthöhen zu erstellen, sowie die Miet- bzw. Pachtverträge vorzulegen.
Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss
verwiesen und dort abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen und
begründen.
Die Antragstellerin beantragt eine Auflistung der
städtischen Miet- und Pachtobjekte mit Darstellung des jeweiligen Objekts und
der Pachthöhe, sowie die Vorlage der Miet- bzw. Pachtverträge.
Die Verwaltung kann nicht erkennen, wozu diese
ausführliche Auskunft dienen soll. Die Zusammenstellung dieser Unterlagen würde
mindestens ein bis zwei Tage Arbeit bedeuten. Zudem ist fraglich, ob sie gegen
den Datenschutz verstoßen würde.
Der Antrag wurde direkt an den Rat gestellt und ist
deshalb bisher nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet worden. Er kann
daher nur diskutiert werden. Eine Verweisung z.B. in den Verwaltungsausschuss
ist ebenfalls möglich. Außerdem kann eine Sitzungsunterbrechung beschlossen
werden, damit eine nichtöffentliche Verwaltungsausschusssitzung stattfinden
kann.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag in den
Verwaltungsausschuss zu verweisen und ihn dort abzulehnen.