Beschluss: Zurückgezogen

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung der städtischen Miet- und Pachtobjekte mit Darstellung des Objekts und der Pachthöhen zu erstellen, sowie die Miet- bzw. Pachtverträge vorzulegen.

 

Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss verwiesen und dort abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag einbringen und begründen.

 

Die Antragstellerin beantragt eine Auflistung der städtischen Miet- und Pachtobjekte mit Darstellung des jeweiligen Objekts und der Pachthöhe, sowie die Vorlage der Miet- bzw. Pachtverträge.

 

Die Verwaltung kann nicht erkennen, wozu diese ausführliche Auskunft dienen soll. Die Zusammenstellung dieser Unterlagen würde mindestens ein bis zwei Tage Arbeit bedeuten. Zudem ist fraglich, ob sie gegen den Datenschutz verstoßen würde.

 

Der Antrag wurde direkt an den Rat gestellt und ist deshalb bisher nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet worden. Er kann daher nur diskutiert werden. Eine Verweisung z.B. in den Verwaltungsausschuss ist ebenfalls möglich. Außerdem kann eine Sitzungsunterbrechung beschlossen werden, damit eine nichtöffentliche Verwaltungsausschusssitzung stattfinden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag in den Verwaltungsausschuss zu verweisen und ihn dort abzulehnen.