Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Diedrich Kleen, Tierschutzpartei, stellt mit Datum vom 23.02.2022 einen Antrag auf Festlegung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die Straße Am Stadion in Höhe des Ottermeerhafens. Den Bereich kennzeichnet eine starke Frequentierung durch Fußgänger, Radfahrer und Pkw, insbesondere am Wochenende. Er bittet daher um Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt sind.

 

Der Antrag zielt auf den Erlass einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab. Eine solche Maßnahme ist im Wege der Gefahrenabwehr als Geschäft der laufenden Verwaltung im Rahmen einer Verkehrsbereisung der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei abzuhandeln. Verkehrsbehördliche Anordnungen obliegen nicht der Entscheidungsbefugnis der kommunalen Gremien.

 

Ohne der Erörterung der Verkehrskommission vorgreifen zu wollen, liegen die Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches für den fraglichen Streckenabschnitt aufgrund der fehlenden baulichen Gegebenheiten und insbesondere der Verkehrsbelastung der Straße Am Stadion zum gegenwärtigen Zeitpunkt so wohl nicht vor.

Wie bei derartigen Anträgen üblich, wird die Thematik zunächst im Rahmen der nächsten Verkehrsbereisung der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei erörtert werden. Eine Wiedervorlage im Fachausschuss erfolgt dann für den Fall, dass über evtl. notwendig werdende bauliche Maßnahmen entschieden werden muss.

 

Der Antragsteller erörtert seinen Antrag und warum dieser von ihm gestellt worden ist.

 

Durch den Bürgermeister wird erklärt, dass vorab eine Verkehrsbereisung der Polizei bzw. Verkehrskommission erfolgen muss. Eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise kann erst nach der o. g. Bereisung erfolgen.


Abstimmungsergebnis: