Sitzung: 21.04.2022 Ausschuss für Verkehr und Feuerschutz
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/059/2022
Sachverhalt:
Herr Diedrich Kleen, Tierschutzpartei, stellt mit
Datum vom 23.02.2022 einen Antrag auf Festlegung eines verkehrsberuhigten
Bereiches für die Straße Am Stadion in Höhe des Ottermeerhafens. Den Bereich
kennzeichnet eine starke Frequentierung durch Fußgänger, Radfahrer und Pkw,
insbesondere am Wochenende. Er bittet daher um Überprüfung, ob die gesetzlichen
Vorgaben für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt sind.
Der Antrag zielt auf den Erlass einer
verkehrsbehördlichen Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
ab. Eine solche Maßnahme ist im Wege der Gefahrenabwehr als Geschäft der
laufenden Verwaltung im Rahmen einer Verkehrsbereisung der
Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei abzuhandeln. Verkehrsbehördliche
Anordnungen obliegen nicht der Entscheidungsbefugnis der kommunalen Gremien.
Ohne der Erörterung der Verkehrskommission
vorgreifen zu wollen, liegen die Voraussetzungen zur Anordnung eines
verkehrsberuhigten Bereiches für den fraglichen Streckenabschnitt aufgrund der
fehlenden baulichen Gegebenheiten und insbesondere der Verkehrsbelastung der
Straße Am Stadion zum gegenwärtigen Zeitpunkt so wohl nicht vor.
Wie bei derartigen Anträgen üblich, wird die
Thematik zunächst im Rahmen der nächsten Verkehrsbereisung der
Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei erörtert werden. Eine
Wiedervorlage im Fachausschuss erfolgt dann für den Fall, dass über evtl.
notwendig werdende bauliche Maßnahmen entschieden werden muss.
Der Antragsteller erörtert
seinen Antrag und warum dieser von ihm gestellt worden ist.
Durch den Bürgermeister wird erklärt, dass vorab eine Verkehrsbereisung der Polizei bzw. Verkehrskommission erfolgen muss. Eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise kann erst nach der o. g. Bereisung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: