Sitzung: 28.04.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/107/2022
Beschlussvorschlag:
Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes A7 der Stadt Wiesmoor wird ein erneuter Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der neue Geltungsbereich ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen drei Anträge auf Änderung des
Bebauungsplanes A 7 „Marktplatz“ vor.
Mit Schreiben vom 18.10.2019 beantragt die Kogge
Immobilien Bau & Verwaltung GmbH aus Friedeburg eine Änderung des
Bebauungsplanes A 7 „Marktplatz“. Der damals angedachte Änderungsbereich
betrifft das Grundstück der Familie Christophers, Marktstraße 14, Flurstück
11/6 der Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor zur Größe von 2056 qm. Der
rechtskräftige Bebauungsplan A 7 (siehe Anlage der Vorlage) sieht für dieses
Flurstück eine Fläche für den Gemeinbedarf Marktplatz vor, wo folgende Anlagen
zulässig sind: Wochenmarkt, Grünanlagen, tlw. mit Stützwänden und Parkplätze.
Der Antragsteller hat dieses Grundstück zwischenzeitlich erworben und plant
hier eine Wohnbebauung ähnlich der Bebauung, wie auf dem ehemaligen
Festhallengrundstück, zu realisieren.
Die Verwaltung sieht für eine weitere Wohnbebauung
auf diesem Grundstück keine Probleme, zumal andere Nutzungen für das Grundstück
derzeit nicht erkennbar sind. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen, wie z.B.
der Lärmschutz, müssen gegeben sein. Für die Schaffung von kommunalen
Parkplätzen auf dem Grundstück stehen die Grunderwerbskosten in keinem
Verhältnis, Einzelhandel ist hier nicht gewollt und sicherlich auch in der
zweiten Reihe nicht umsetzungsfähig.
Hierzu wurde bereits in der Sitzung des
Verwaltungssauschusses vom 18.11.2019 ein entsprechender Änderungsbeschluss für
die 2. Änderung des Bebauungsplanes A7 gemäß § 2 Abs. 1 gefasst.
Die Verwaltung hat mit dem Antragsteller bezüglich
der Kostenübernahme für die Planungskosten einen entsprechenden städtebaulichen
Vertrag geschlossen.
Nunmehr liegen der Verwaltung zwei weitere Anfragen
für die Änderung des Bebauungsplanes A 7 vor. Diese betreffen u. a. das
vorhandene Sondergebiet mit dem ehemaligen Fressnapf samt dem Gebäude
Markstraße 4, Flurstück 11/33 Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor.
Als Nachnutzungen sind hier eine Ergotherapie/Fitnesscenter
oder eine weitere Gastronomie als sinnvolle Nutzungen angedacht.
Um allen möglichen Nutzungsmöglichkeiten zu
entsprechen, scheint es seitens der Verwaltung sinnvoll, den Geltungsbereich
für die zukünftige 2. Änderung um die Sonderbaufläche zu erweitern und den
gesamten Bereich als Urbanes Gebiet „MU“ auszuweisen.
Auch hier sind die Kosten durch den Antragsteller zu
tragen.
Die Verwaltung wird einen weiteren städtebaulichen
Vertrag abschließen.
Um das Bauleitverfahren durchzuführen, ist nunmehr ein
erneuter Änderungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes A7
„Marktstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.