Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Soziales, Schule und Sport
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/132/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Details (u.a. Kooperationsvertrag, Abrechnungsmodalitäten, nochmalige Bedarfsermittlung nach endgültiger Kostenaufstellung) zusammen mit der Schulleitung sowie dem Kooperationspartner zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Anfang des Jahres fand eine Bedarfsermittlung der
Wiesmoorer Grundschulen zur Erweiterung der Betreuungszeiten statt.
Nach Auswertung der Bedarfsermittlung bleibt
festzuhalten, dass der derzeitige Umfang der Betreuung zeitlich dem tatsächlichen
Betreuungsbedarf mit großer Mehrheit entspricht. Lediglich für die Grundschule
Wiesmoor-Mitte liegt ein höherer Betreuungsbedarf (ca. 22% der abgegebenen
Fragebögen) vor. Dabei stellte sich heraus, dass eine frühere Betreuung ab 7.00
Uhr gewünscht wird (im Durchschnitt 15-20 Kinder pro Tag). Zurzeit beginnt die
Aufsicht der Schule hier um 7.20 Uhr. Es handelt sich aber lediglich um eine
Aufsicht und nicht um eine gezielte Betreuung der Kinder.
Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde ist eine
Ausdehnung der Betreuung im Rahmen des Ganztages nicht möglich. Die Kapazitäten
an Lehrerstunden sind bereits ausgeschöpft. Auch eine Hort-Betreuung liegt nach
den Regelungen des SGB VIII nicht vor.
Um den Bedarf abzudecken, besteht nunmehr die Möglichkeit,
die zusätzliche Betreuung kostenpflichtig anzubieten.
Die Betreuung könnte durch einen Kooperationspartner
abgewickelt werden. Die Betreuungszeit, die vom Kooperationspartner abgedeckt
werden würde, wäre von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 7.45 Uhr. Die Höhe
der Kosten, die die Eltern für die Betreuung tragen müssen, muss noch ermittelt
werden. Das Angebot gilt ausschließlich außerhalb der gesetzlichen Schulferien.
Bei einem positiven Beschluss wären weitere Details (u.a. Kooperationsvertrag
und Abrechnungsmodalitäten) zu erarbeiten.
Nachdem Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon auf die Vorlage eingegangen ist, wird nach kurzer Aussprache der Ausschussmitglieder der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass eine nochmalige Abfrage der Eltern mit einer detaillierten Kostenaufstellung durchgeführt wird.