Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Soziales, Schule und Sport
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/134/2022
Beschlussvorschlag:
Die Bezuschussung des Schützenvereins Marcardsmoor in Höhe von 200,00 € monatlich für die Anmietung des Schützenhauses wird befristet für die Zeit vom 28.02.2022 bis zum 28.02.2024, mit der Option einer evtl. Verlängerung befristet auf die Laufzeit des Mietvertrages nach Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schützenvereins, beschlossen.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Marcardsmoor beantragt mit
Schreiben vom 28.02.2022 die Bezuschussung der Kosten für die Anmietung der
Sportanlage. Bedingt durch den Verkauf der Räumlichkeiten sei künftig eine
Miete in Höhe von 200,00 € zuzügl. Betriebskosten in Höhe von rund 100,00 € zu
zahlen. Diesen Betrag könne der Verein nicht alleine aufbringen.
Bekanntlich wurde die gesamte Immobilie der
Gaststätte Schützenhof einschl. des Schießstandes an einen Privatinvestor
verkauft. Mit dem neuen Eigentümer wurde seitens des Vereins ein regulärer
Mietvertrag mit den o.a. Kosten ab dem 01.03.2022 befristet bis zum 28.02.2027
geschlossen. Der Mietvertrag wurde der Verwaltung vorgelegt.
Bislang waren durch den Verein keine Mietzahlungen
zu leisten, vielmehr wurde eine fiktive Miete aus den Einnahmen des Gastwirtes
bei der Veranstaltung des Schützenfestes, des Königsballs und den Versammlungen
erwirtschaftet.
Da die o.a. Einnahmen aus den Veranstaltungen
mittlerweile mehr oder weniger entfallen sind und der Verein mit seinen
lediglich 80 Mitgliedern die Mietzahlungen aus seinen Mitgliedsbeiträgen nicht
finanzieren kann, bittet der Verein nach Rücksprache zwischen der Stadt
und dem Vorsitzenden um Übernahme der
Miete in Höhe von 200,00 € monatlich durch die Stadt Wiesmoor, während die
Betriebskosten sowie die Kosten für den allgemeinen Sportbetrieb vom Verein
selbst getragen werden sollen.
Die Verwaltung befürwortet eine Bezuschussung in
dieser Höhe, wobei auf die fehlende Vergleichbarkeit mit anderen Vereinen bzgl.
der Anmietung von Sportanlagen und die durch den Verkauf der Immobilie für den
Verein besondere Situation hingewiesen wird. Der Zuschuss sollte auf die
Laufzeit des Mietvertrags, also maximal bis zum 28.02.2027, befristet werden.
Eine Beteiligung der Sport-AG konnte aus
Termingründen bislang nicht erfolgen. Haushaltsmittel sind für 2022 bislang
nicht eingeplant, können jedoch zunächst aus nicht verausgabten bzw. benötigten
Mitteln bei der Bezuschussung sozialer Organisationen gedeckt werden.
Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon geht kurz auf
den Antrag ein. Anschließend erteilt die stv. Ausschussvorsitzende dem
Ortsvorsteher aus Marcardsmoor, Herrn Johann Kruse, das Wort.
Nachdem Herr Kruse eine kurze Stellungnahme abgeben
hat, kommt es bei den Ausschussmitgliedern zu einer kurzen Aussprache.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist dahingehend zu ändern, dass eine Bezuschussung in der Zeit vom 28.02.2022 bis zum 28.02.2024, mit der Option einer evtl. Verlängerung befristet auf die Laufzeit des Mietvertrages nach Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schützenvereins erfolgen soll.