Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezuschussung des Schützenvereins Marcardsmoor in Höhe von 200,00 € monatlich für die Anmietung des Schützenhauses wird befristet für die Zeit vom 28.02.2022 bis zum 28.02.2024, mit der Option einer evtl. Verlängerung befristet auf die Laufzeit des Mietvertrages nach Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schützenvereins, beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Marcardsmoor beantragt mit Schreiben vom 28.02.2022 die Bezuschussung der Kosten für die Anmietung der Sportanlage. Bedingt durch den Verkauf der Räumlichkeiten sei künftig eine Miete in Höhe von 200,00 € zuzügl. Betriebskosten in Höhe von rund 100,00 € zu zahlen. Diesen Betrag könne der Verein nicht alleine aufbringen.

 

Bekanntlich wurde die gesamte Immobilie der Gaststätte Schützenhof einschl. des Schießstandes an einen Privatinvestor verkauft. Mit dem neuen Eigentümer wurde seitens des Vereins ein regulärer Mietvertrag mit den o.a. Kosten ab dem 01.03.2022 befristet bis zum 28.02.2027 geschlossen. Der Mietvertrag wurde der Verwaltung vorgelegt.

 

Bislang waren durch den Verein keine Mietzahlungen zu leisten, vielmehr wurde eine fiktive Miete aus den Einnahmen des Gastwirtes bei der Veranstaltung des Schützenfestes, des Königsballs und den Versammlungen erwirtschaftet.

 

Da die o.a. Einnahmen aus den Veranstaltungen mittlerweile mehr oder weniger entfallen sind und der Verein mit seinen lediglich 80 Mitgliedern die Mietzahlungen aus seinen Mitgliedsbeiträgen nicht finanzieren kann, bittet der Verein nach Rücksprache zwischen der Stadt und  dem Vorsitzenden um Übernahme der Miete in Höhe von 200,00 € monatlich durch die Stadt Wiesmoor, während die Betriebskosten sowie die Kosten für den allgemeinen Sportbetrieb vom Verein selbst getragen werden sollen.

 

Die Verwaltung befürwortet eine Bezuschussung in dieser Höhe, wobei auf die fehlende Vergleichbarkeit mit anderen Vereinen bzgl. der Anmietung von Sportanlagen und die durch den Verkauf der Immobilie für den Verein besondere Situation hingewiesen wird. Der Zuschuss sollte auf die Laufzeit des Mietvertrags, also maximal bis zum 28.02.2027, befristet werden.

 

Eine Beteiligung der Sport-AG konnte aus Termingründen bislang nicht erfolgen. Haushaltsmittel sind für 2022 bislang nicht eingeplant, können jedoch zunächst aus nicht verausgabten bzw. benötigten Mitteln bei der Bezuschussung sozialer Organisationen gedeckt werden.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon geht kurz auf den Antrag ein. Anschließend erteilt die stv. Ausschussvorsitzende dem Ortsvorsteher aus Marcardsmoor, Herrn Johann Kruse, das Wort.

 

Nachdem Herr Kruse eine kurze Stellungnahme abgeben hat, kommt es bei den Ausschussmitgliedern zu einer kurzen Aussprache.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist dahingehend zu ändern, dass eine Bezuschussung in der Zeit vom 28.02.2022 bis zum 28.02.2024, mit der Option einer evtl. Verlängerung befristet auf die Laufzeit des Mietvertrages nach Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schützenvereins erfolgen soll.