Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes wird beschlossen. Die Verwaltung erhält den Handlungsauftrag, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

 


Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 27.04.2022 die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.

Begründet wird der Antrag damit, dass nur bei Vorliegen einer solchen Bedarfsplanung eine objektive Aussage getroffen werden könne, ob die Kommune eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorhält.

Gem. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) obliegt es den Kommunen, für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Das NBrandSchG enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen Feuerwehr spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse Mindeststandards vor.

Es obliegt also der Stadt Wiesmoor, die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.

Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr ist die Feuerwehrbedarfsplanung, welche nach den Bestimmungen des NBrandSchG erstellt werden kann, aber nicht muss.

In einem Feuerwehrbedarfsplan werden auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und den anerkannten Regeln für die Stadt Wiesmoor ein Schutzziel erarbeitet (Sicherheitsarchitektur einer Kommune) und eine Gefahrenbewertung in den Bereichen Brand, techn. Hilfe, ABC-Gefahren und Wassernotfälle vorgenommen. Anschließend wird die erforderliche Soll-Ausstattung für die Stadt Wiesmoor definiert, mit der Ist-Ausstattung incl. Standorten, Ausrüstung und Personal abgeglichen und ein Maßnahmenkatlog erstellt. Ein Feuerwehrbedarfsplan wird in der Regel auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt und sollte nach fünf Jahren fortgeschrieben werden.  

Ein solcher Plan wird durch einen externen Gutachter erarbeitet. Die Verwaltung und die Feuerwehr müssen dabei zuarbeiten. Die Erstellung dauert in der Regel mindestens 6 Monate und kostet rund 15.000,00 € (Brutto)

Bislang war allgemeiner Konsens, dass ein solcher Bedarfsplan seinerzeit nicht nötig sei. Unter diesem Aspekt wurden vor einigen Jahren auch ein sogen. Gebäude-Ausbauplan sowie ein Fahrzeug-Austauschplan beschlossen. Bekanntlich werden in den nächsten Jahren für die Feuerwehr Wiesmoor jedoch umfangreiche Investitionen in Bezug auf die Schaffung eines Schwarz-Weiss-Bereiches, der Sanierung der Gebäudetechnik, der Schaffung von Schulungsräumen etc. nötig werden. Im Hinblick darauf sind sich die Feuerwehrführung und die Verwaltung einig, dass nunmehr eine solche Bedarfsplanung angeschoben werden sollte, um objektive Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.

Haushaltsmittel sind hierfür bislang nicht veranschlagt, können jedoch aus allgemeinen Mitteln des Teilhaushaltes gedeckt werden.

Seitens der Verwaltung wurde zum Feuerwehrbedarfsplan nochmals die Kostenseite erläutert.