Sitzung: 07.07.2022 Ausschuss für Verkehr und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/119/2022
Beschlussvorschlag:
Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes wird
beschlossen. Die Verwaltung erhält den Handlungsauftrag, die entsprechenden
Schritte einzuleiten.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom
27.04.2022 die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes nach den Bestimmungen
des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
Begründet wird der Antrag damit, dass nur bei
Vorliegen einer solchen Bedarfsplanung eine objektive Aussage getroffen werden
könne, ob die Kommune eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr vorhält.
Gem. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über
den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) obliegt es den
Kommunen, für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und
einzusetzen. Das NBrandSchG enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen
Feuerwehr spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt
bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse
Mindeststandards vor.
Es obliegt also der Stadt Wiesmoor, die
Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.
Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit
einer kommunalen Feuerwehr ist die Feuerwehrbedarfsplanung, welche nach den
Bestimmungen des NBrandSchG erstellt werden kann, aber nicht muss.
In einem Feuerwehrbedarfsplan werden auf Grundlage der
rechtlichen Vorgaben und den anerkannten Regeln für die Stadt Wiesmoor ein
Schutzziel erarbeitet (Sicherheitsarchitektur einer Kommune) und eine
Gefahrenbewertung in den Bereichen Brand, techn. Hilfe, ABC-Gefahren und Wassernotfälle
vorgenommen. Anschließend wird die erforderliche Soll-Ausstattung für die Stadt
Wiesmoor definiert, mit der Ist-Ausstattung incl. Standorten, Ausrüstung und
Personal abgeglichen und ein Maßnahmenkatlog erstellt. Ein Feuerwehrbedarfsplan
wird in der Regel auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt und sollte nach
fünf Jahren fortgeschrieben werden.
Ein solcher Plan wird durch einen externen Gutachter
erarbeitet. Die Verwaltung und die Feuerwehr müssen dabei zuarbeiten. Die
Erstellung dauert in der Regel mindestens 6 Monate und kostet rund 15.000,00 €
(Brutto)
Bislang war allgemeiner Konsens, dass ein solcher
Bedarfsplan seinerzeit nicht nötig sei. Unter diesem Aspekt wurden vor einigen
Jahren auch ein sogen. Gebäude-Ausbauplan sowie ein Fahrzeug-Austauschplan
beschlossen. Bekanntlich werden in den nächsten Jahren für die Feuerwehr
Wiesmoor jedoch umfangreiche Investitionen in Bezug auf die Schaffung eines
Schwarz-Weiss-Bereiches, der Sanierung der Gebäudetechnik, der Schaffung von
Schulungsräumen etc. nötig werden. Im Hinblick darauf sind sich die
Feuerwehrführung und die Verwaltung einig, dass nunmehr eine solche
Bedarfsplanung angeschoben werden sollte, um objektive Planungssicherheit für
die nächsten Jahre zu erhalten.
Haushaltsmittel sind hierfür bislang nicht
veranschlagt, können jedoch aus allgemeinen Mitteln des Teilhaushaltes gedeckt
werden.
Seitens der Verwaltung wurde zum Feuerwehrbedarfsplan
nochmals die Kostenseite erläutert.