Sitzung: 27.09.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/198/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt, für die energetische Sanierung, Instandsetzung und Umbau des Hallenbades Wiesmoor fristgerecht an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen.
Sachverhalt:
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ab sofort
Kommunen erneut durch Förderung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und
Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen
wird. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als
Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes
in Betracht. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und
Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen.
Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt mit dem Projekt
„Energetische Sanierung, Instandsetzung und Umbau des Hallenbades Wiesmoor“ am
Förderverfahren des Bundeprogrammes teilzunehmen. Im Antragsverfahren soll das
Konzept gemäß des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 29.03.2022 mit der
Bezeichnung „Variante 1 mit Automatengastronomie plus Kompromissplan ohne
Abriss der Empore“ eingereicht werden.
Die Zuwendungen erfolgen zur Projektförderung im
Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sie werden bei
der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung
soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen
von den Kommunen mitfinanziert werden. Eine Förderung mit Bundesmitteln wird
bis maximal 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis maximal 75 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Das Förderverfahren ist in zwei Phasen
untergliedert. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist bis
spätestens 30. September 2022 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) eine Projektskizze online einzureichen. Im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt
Wiesmoor die Teilnahme am Projektaufruf 2022 zustimmt. Der Beschluss des Rates
ist mit den weiteren Unterlagen im Förderverfahren beizufügen.
In der Phase 2 ab Anfang 2023 werden die nach der
Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses zur Förderung vorgesehenen
Kommunen durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag nachzustellen.
Vorab wird die ausgewählte Kommune zu einem Koordinierungsgespräch eingeladen,
an dem alle relevanten Akteure teilnehmen.
Das Nds.
Ministerium für Inneres und Sport hat auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt,
dass die bereits bewilligte Förderung in Höhe von 1,0 Mio. € gemäß der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus“ des Landes eine mögliche Förderung durch das Bundesprogramm
nicht ausschließt. Auch die zuständige Stelle für das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat schriftlich mitgeteilt, dass eine
Landesförderung der Antragstellung beim Bundesprogramm nicht im Wege steht.
Die Verwaltung
erläutert den Sachverhalt. BGM Lübbers teilt mit, dass die geplante Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus, am 10.10.2022, aufgrund
mangelnder Tagesordnungspunkte entfällt.
Aus der Ratsmitte
wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung frühzeitig um die Ermittlung
des Eigenanteils im Rahmen der Förderprogramme kümmern müsse, damit diese im
Haushalt berücksichtigt werden könne.
Anschließend lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.