Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt, für die energetische Sanierung, Instandsetzung und Umbau des Hallenbades Wiesmoor fristgerecht an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen.   


Sachverhalt:

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ab sofort Kommunen erneut durch Förderung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen.

 

Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt mit dem Projekt „Energetische Sanierung, Instandsetzung und Umbau des Hallenbades Wiesmoor“ am Förderverfahren des Bundeprogrammes teilzunehmen. Im Antragsverfahren soll das Konzept gemäß des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 29.03.2022 mit der Bezeichnung „Variante 1 mit Automatengastronomie plus Kompromissplan ohne Abriss der Empore“ eingereicht werden.

 

Die Zuwendungen erfolgen zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sie werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Eine Förderung mit Bundesmitteln wird bis maximal 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

 

Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist bis spätestens 30. September 2022 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze online einzureichen. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Wiesmoor die Teilnahme am Projektaufruf 2022 zustimmt. Der Beschluss des Rates ist mit den weiteren Unterlagen im Förderverfahren beizufügen.

 

In der Phase 2 ab Anfang 2023 werden die nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses zur Förderung vorgesehenen Kommunen durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag nachzustellen. Vorab wird die ausgewählte Kommune zu einem Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen.

 

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt, dass die bereits bewilligte Förderung in Höhe von 1,0 Mio. € gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus“ des Landes eine mögliche Förderung durch das Bundesprogramm nicht ausschließt. Auch die zuständige Stelle für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat schriftlich mitgeteilt, dass eine Landesförderung der Antragstellung beim Bundesprogramm nicht im Wege steht.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. BGM Lübbers teilt mit, dass die geplante Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus, am 10.10.2022, aufgrund mangelnder Tagesordnungspunkte entfällt.

 

Aus der Ratsmitte wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung frühzeitig um die Ermittlung des Eigenanteils im Rahmen der Förderprogramme kümmern müsse, damit diese im Haushalt berücksichtigt werden könne.

 

Anschließend lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.