Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Baubetriebshof Wiesmoor" wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben. Sie gilt für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 analog weiter.

 

Der Betriebsausschuss Baubetriebshof wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

 

Der Jahresabschluss 2022 ist dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.

 

Die Geschäftsordnung des Rates wird in § 23 Absatz 3 mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert.  


Sachverhalt:

 

Der Baubetriebshof ist seit dem 01.01.2006 ein Eigenbetrieb der damaligen Gemeinde Wiesmoor. Das Buchungssystem der Gemeinde war damals die Kameralistik. Dies entspricht in etwa einer erweiterten Vereinsbuchführung. Der Baubetriebshof sollte aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, sollte diese auch bezahlen. Als Buchungssystem sollte die kaufmännische Buchführung genutzt werden. Hierzu wurde ein Eigenbetrieb gegründet. Dieser ist rechtlich nicht eigenständig. Er hat aber eine eigene Buchführung mit eigenem Wirtschaftsplan, eigener laufender Buchhaltung, eigenen Bankkonten, eigenen Jahresabschlüssen und einer eigenen Abschlussprüfung. Dafür entstehen natürlich zusätzliche Kosten. All dies war damals sinnvoll, um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen.

 

Inzwischen bucht die Stadt Wiesmoor in ihrem Kernhaushalt doppisch. In der Doppik sind die Darstellungsmöglichkeiten dieselben, wie in der kaufmännischen Buchführung. Produkte werden gebildet und teilweise als Wesentliche Produkte benannt und im Haushaltsplan besonders ausgewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Baubetriebshof nicht mehr als Eigenbetrieb mit gesonderter Buchführung zu betreiben, sondern ihn im Kernhaushalt als Wesentliches Produkt auszuweisen. Der Baubetriebshofleiter ist derzeit dem Bürgermeister direkt unterstellt. Dies soll sich zukünftig nicht ändern. Der Baubetriebshof soll als sog. Stabsstelle auch weiterhin dem Bürgermeister direkt unterstellt bleiben. Der Name Baubetriebshof soll sich ebenfalls nicht ändern.

 

Die Eigenbetriebssatzung soll mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben werden und die Geschäftsordnung des Rates soll geändert werden.

 

Durch diese Maßnahme könnten erhebliche externe Kosten für die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Prüfung durch das RPA eingespart werden, ohne dass dadurch wesentliche Dinge verändert werden. Alle Leistungen des Baubetriebshofes werden auch weiterhin abgerechnet. Die Rechnungen des Baubetriebshofes an die verschiedenen Bereiche innerhalb der Stadt Wiesmoor werden als sog. Innere Verrechnungen dargestellt und gebucht.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass im zuständigen Fachausschuss regelmäßig über die Arbeit des Baubetriebshofes berichtet werden soll.

 

Ab 19.16 Uhr nimmt Ratsherr Johannes Kleen (SPD) an der Sitzung teil.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.