Sitzung: 27.09.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/161/2022
Beschlussvorschlag:
Die Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb "Baubetriebshof Wiesmoor" wird mit Ablauf des
31.12.2022 aufgehoben. Sie gilt für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022
analog weiter.
Der
Betriebsausschuss Baubetriebshof wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.
Der
Jahresabschluss 2022 ist dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.
Die Geschäftsordnung des Rates wird in § 23 Absatz 3 mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert.
Sachverhalt:
Der Baubetriebshof ist seit dem 01.01.2006 ein
Eigenbetrieb der damaligen Gemeinde Wiesmoor. Das Buchungssystem der Gemeinde
war damals die Kameralistik. Dies entspricht in etwa einer erweiterten
Vereinsbuchführung. Der Baubetriebshof sollte aber unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten geführt werden. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, sollte diese
auch bezahlen. Als Buchungssystem sollte die kaufmännische Buchführung genutzt
werden. Hierzu wurde ein Eigenbetrieb gegründet. Dieser ist rechtlich nicht
eigenständig. Er hat aber eine eigene Buchführung mit eigenem Wirtschaftsplan,
eigener laufender Buchhaltung, eigenen Bankkonten, eigenen Jahresabschlüssen
und einer eigenen Abschlussprüfung. Dafür entstehen natürlich zusätzliche
Kosten. All dies war damals sinnvoll, um die oben beschriebenen Ziele zu
erreichen.
Inzwischen bucht die Stadt Wiesmoor in ihrem
Kernhaushalt doppisch. In der Doppik sind die Darstellungsmöglichkeiten
dieselben, wie in der kaufmännischen Buchführung. Produkte werden gebildet und
teilweise als Wesentliche Produkte benannt und im Haushaltsplan besonders
ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Baubetriebshof nicht
mehr als Eigenbetrieb mit gesonderter Buchführung zu betreiben, sondern ihn im
Kernhaushalt als Wesentliches Produkt auszuweisen. Der Baubetriebshofleiter ist
derzeit dem Bürgermeister direkt unterstellt. Dies soll sich zukünftig nicht
ändern. Der Baubetriebshof soll als sog. Stabsstelle auch weiterhin dem
Bürgermeister direkt unterstellt bleiben. Der Name Baubetriebshof soll sich
ebenfalls nicht ändern.
Die Eigenbetriebssatzung soll mit Ablauf des
31.12.2022 aufgehoben werden und die Geschäftsordnung des Rates soll geändert
werden.
Durch diese Maßnahme könnten erhebliche externe
Kosten für die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Prüfung durch das RPA
eingespart werden, ohne dass dadurch wesentliche Dinge verändert werden. Alle
Leistungen des Baubetriebshofes werden auch weiterhin abgerechnet. Die
Rechnungen des Baubetriebshofes an die verschiedenen Bereiche innerhalb der
Stadt Wiesmoor werden als sog. Innere Verrechnungen dargestellt und gebucht.
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Es wird
darauf hingewiesen, dass im zuständigen Fachausschuss regelmäßig über die
Arbeit des Baubetriebshofes berichtet werden soll.
Ab 19.16 Uhr nimmt Ratsherr Johannes Kleen (SPD) an
der Sitzung teil.
Nach kurzer Diskussion lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.