Sitzung: 27.09.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/193/2022
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsanteil der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000,00 € zu erwerben.
2. Zur Wahl des in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu entsendenden, stimmberechtigten Vertreters wird Herr Bürgermeister Sven Lübbers vorgeschlagen. Zur Wahl seines Vertreters wird Herr Erster Stadtrat Jens Brooksiek vorgeschlagen.
Sachverhalt:
A. Vorstellung der ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG und Ziele der Stadt Wiesmoor
Die ITEBO
Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit
Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den
öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört
auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren
Betreuung, der Betrieb von Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen
zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.
Die ITEBO GmbH hat in der
Vergangenheit vermehrt Anfragen von Kommunen erreicht, die sich an der
Gesellschaft beteiligen möchten. Aufgrund der Gesellschafterstruktur und
Rechtsform der ITEBO GmbH sind eine Neu-Aufnahme und der Wechsel von
Gesellschaftern nur bedingt möglich und sinnvoll. Daher wurde neben der ITEBO
GmbH die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Durch
die Beteiligung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG an der ITEBO
GmbH (5 %) können die Kommunen als Mitglieder der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG einen Großteil der Vorteile nutzen, die den
Gesellschaftern der ITEBO GmbH obliegen.
Aus unterschiedlichsten
Gründen besteht ein gesteigertes Interesse der Verwaltung daran, sich an der
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e G zu beteiligen:
- Die digitale
Transformation ist nicht aufzuhalten. Die Stadt benötigt einen starken,
regionalen und strategischen Partner an ihrer Seite, um eine
Digitalisierungsstrategie für die Kommune aufzustellen, umzusetzen und
fortzuschreiben.
- Durch den
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb mit anderen Kommunen im Rahmen der
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ergeben sich Synergieeffekte zum
Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen bei der Digitalisierung von
Geschäftsprozessen. Diese können durch eine Beteiligung der Stadt Wiesmoor an der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG gesteuert werden, sodass der weitere
Ressourceneinsatz optimiert werden kann.
- Durch eine
Beteiligung kann (unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen) eine
Inhouse-Fähigkeit für EU-weite Vergaben für die Verwaltung mit der ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG und darüber hinaus auch mit der
ITEBO GmbH hergestellt werden. Das heißt, die Stadt Wiesmoor kann
die durch öffentliche Vergaben der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG bzw. ihrer Tochtergesellschaften erzielten
Konditionen ebenfalls nutzen. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
beim Bezug von IT-Infrastruktur (Hard- und Software) sowie IT-Dienstleistungen.
Die ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG gibt Genossenschaftsanteile zu je 1.000,00 €
aus.
Zur Deckung des bei der
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG entstehenden Verwaltungs- und
Prüfungsaufwands wird ein Genossenschaftsbeitrag von i. H. v. jährlich 160,00 €
je Genossenschaftsanteil erhoben.
B. Grundzüge der Satzung
Die ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG ist auf Dauer angelegt. Die Satzung basiert
auf den Vorgaben des GenG. Der Zweck der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG ist: die Unterstützung ihrer Mitglieder im
Rahmen der Versorgung mit Dienst- und Lieferleistungen sowie damit
zusammenhängende Tätigkeiten im Bereich der IT im Rahmen eines
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und damit die Förderung des durch die
Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecks. Dazu zählen konkret u. a.
- die
Beratung der Mitglieder zur Optimierung der Beschaffung von IT-Leistungen,
- die
Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der Mitglieder einschließlich des
gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Dienst- und Lieferleistungen, sowie
- die
Erbringung sonstiger informationstechnischer und beratender Leistungen.
Alle Mitglieder üben ihre
Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft
eG in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
C. Vertretung der Stadt
Wiesmoor in den Organen der ITEBO Einkaufs-
und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Die Satzung der ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG sieht vor, dass jedes Mitglied
seine Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG durch eine Stimme in der Generalversammlung
ausübt. Es ist vorgesehen in der Satzung zu ergänzen, dass die Kommunen als
Mitglied der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ihr Stimmrecht
durch den nach NKomVG bestimmten Vertreter ausüben.
Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 i.
V. m. § 67 NKomVG entscheidet der Rat über den in die Generalversammlung zu
entsendenden Vertreter der Stadt Wiesmoor durch
Wahl. Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Sven Lübbers als
stimmberechtigten Vertreter in die
Generalversammlung zu wählen.
Nach den Regelungen der
Satzung ist darüber hinaus vorgesehen, dass sich der Vertreter durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Für diese Wahl wird Herr Erster
Stadtrat Jens Brooksiek als sein Vertreter für die Generalversammlung
vorgeschlagen.
D. Kommunalrechtliche
Zulässigkeit
Gem. § 136 NKomVG dürfen
sich Kommunen zur Erledigung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen. Für die
Beteiligung an Unternehmen in einer privaten Rechtsform wie die der ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gelten die besonderen
Vorschriften des § 137 Abs. 1 NKomVG Nr.
1 i.V.m. § 136 Abs. 1 (Rechtfertigung durch öffentlichen Zweck des
Unternehmens, angemessenes Verhältnis von Art und Umfang sowie keine bessere
und wirtschaftlichere Erfüllung durch Dritten):
Der Zweck des Unternehmens
ist die Unterstützung ihrer Mitglieder im Rahmen der Versorgung mit Dienst- und
Lieferleistungen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten im Bereich der IT im
Rahmen eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und damit die Förderung des
durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecks. Eine Beteiligung mit einem
Genossenschaftsanteil zu 1.000,00 € (§ 35 Abs. 1 der Satzung) steht im
angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem voraussichtlichen Bedarf
der Stadt Wiesmoor. Ein adäquater strategischer IT-Partner für den öffentlichen
Bereich hat sich bisher einzig mit der ITEBO GmbH am Markt aufgestellt.
Aufgrund der Gesellschafterstruktur und den Interessen der ITEBO GmbH ist eine
Beteiligung an dieser Gesellschaft nicht angedacht und realisierbar, sodass die
Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
geeignet ist. Aufgrund der in der Satzung verankerten Mitgliederstruktur der
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG und den damit verbundenen
Synergieeffekten - insbesondere bei der Zusammenarbeit und Kooperation mit
anderen (kreisangehörigen) Kommunen - ist derzeit auch nicht vorstellbar, dass
ein privater Dritter diesen Zweck erfüllen kann.
Die Beteiligung der Stadt
Wiesmoor an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist
kommunalrechtlich zulässig.
Gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG ist eine Beteiligung
an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG unverzüglich
schriftlich gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beteiligung
kann erst vollzogen werden, wenn innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige
keine Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde geäußert wurden oder aber
vorzeitig die Freigabe erteilt wurde.
Nachdem die Verwaltung den Sachverhalt erläutert hat, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.