Sitzung: 27.09.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/183/2022
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
a) Beschlussfassung über alle eingegangenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung
sowie erneuten Beteiligung
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem ersten sowie erneuten Beteiligungsverfahren
werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
b) Beschlussfassung über alle eingegangenen Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der ersten öffentlichen sowie erneuten Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der ersten öffentlichen sowie erneuten Auslegung
werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl.I S. 1728) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds.
GVBL. S. 244), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 5. Änderung des Bebauungsplanes
C 3 “Ottermeer” -, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und den
textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am
15.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des
Bebauungsplanes C 3 „Ottermeer“ sowie in seiner Sitzung am 25.04.2022 die
Erweiterung des Geltungsbereiches. Die räumlichen Geltungsbereiche der
Bebauungsplanänderung liegen im südwestlichen Bereich der Stadt Wiesmoor und
umfassen eine Gesamtfläche von 12.592 m². Das Sondergebiet SO 1 mit einer
Flächengröße von 10.374 m² befindet sich auf dem Flurstück 17/25, Flur 16,
Gemarkung Wiesmoor (Teilfläche), das Sondergebiet SO 2
mit einer Fläche von 2.218 m² entspricht der Fläche des Flurstücks 17/24, Flur
16, Gemarkung Wiesmoor. Die Teiländerungsbereiche befinden sich innerhalb einer
ca. 9,3 ha großen Sonderbaufläche für Sport, Feuerwehr und Bauhof. Südwestlich,
westlich und nördlich schließen sich Waldflächen an, südöstlich verläuft die
Bundesstraße B 436 (Hauptstraße). Im Nordwesten befindet sich das
Erholungsgebiet Ottermeer und nordöstlich schließen Gewerbe- und Industriegebiete
an. Die Lage der räumlichen Geltungsbereiche können der Planzeichnung entnommen
werden.
Da die
Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 a BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die erste
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 09. Mai 2022
bis einschließlich 10. Juni 2022.
Durch die geplante
Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
59 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erste öffentliche Auslegung
informiert. 17 Stellungnahmen sind innerhalb der o.g. Frist eingegangen.
Von dritter Seite
liegen keine Stellungnahmen vor.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Sitzung
des Verwaltungsausschusses am 27.06.2022 vorgetragen worden. Aufgrund von
erforderlichen Änderungen in der Bauleitplanung ist in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 27.06.2022 zudem ein Auslegungsbeschluss für eine
erneute, verkürzte Auslegung beschlossen worden.
Die erneute,
verkürzte, öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB hat in der Zeit vom
13. Juli 2022 bis einschließlich 05. August 2022 stattgefunden.
59 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute öffentliche Auslegung
informiert und um Stellungnahme gebeten. 15 Stellungnahmen sind innerhalb der
genannten Frist eingegangen.
Von dritter Seite
liegen keine Stellungnahmen vor.
Die Unterlagen zum
Satzungsbeschluss (Satzungsentwurf, Begründungsentwurf und Abwägungsvorschläge)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
BGM Lübbers
verlässt um 19:54 Uhr die Sitzung und nimmt ab 19:56 Uhr wieder teil.
Stadtrat Brooksiek
verlässt um 19:57 Uhr die Sitzung und nimmt ab 20:01 Uhr wieder teil.
Die Verwaltung verliest die eingegangenen Stellungnahmen. Nach Erläuterung der Verwaltung, mit dem Hinweis zur zwischenzeitlichen Abstimmung mit dem Landkreis Aurich, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.