Beschlussvorschlag:

 

Es wird ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Auslegungsentwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.


Sachverhalt:

 

Die Firma Actensys aus Ellzee projektiert auf den Betriebsflächen der ehemaligen Baumschule Ulpts und Schütte am Mühlenweg, Mullberger Straße, als auch an der Bentstreeker Straße zwei Solarparks mit einer Gesamtleitung von bis zu 35 MW. Die Gesamtfläche beträgt ca. 35,2 ha.

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Fachausschusses für Stadtentwicklung,

Klima- und Umweltschutz vom 10.09.2020 sowie in den Sitzungen des

Verwaltungsausschusses vom 21.09.2020 sowie 05.10.2020 vorgestellt und beraten.

Das Vorhaben soll gemäß Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch den Verwaltungsausschuss vom 09.05.2022 durch die vorhabenbezogenen Bebauungspläne A 21 und A 28 inkl. der erforderlichen 60. Änderung des Flächennutzungsplanes realisiert werden.

Der Änderungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor vom 09.05.2022.

Das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Sonstiger, erfolgte mit Mail vom 21.06.2022 in der Zeit vom 21.06.2022 bis zum 01.08.022.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen sind der Anlage zur Vorlage  zu entnehmen.

Es gab keine wesentlichen Anforderungen bezüglich des weiteren Verfahrens.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolge am 21.09.2022 um 18:00 Uhr. Die Bekanntmachung hierzu in den Tageszeitungen sowie auf der Homepage und dem öffentlichen Aushang der Stadt Wiesmoor erfolgte am 13.09.2022.

Das Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.09.2022 liegt der Vorlage als Anlage bei.

Die aktuellen Planungen sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

Alle anliegenden Unterlagen sind zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.

 

Im nächsten Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Ausschussvorsitzender Johann Kruse schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 zusammen zu beraten. Seitens der Ausschussmitglieder bestehen keine Einwände.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über die Beschlussvorschläge abstimmen.