a)      Seitens der Verwaltung wird auf Nachfrage einer Einwohnerin mitgeteilt, dass die vorhandene Lautsprecheranlage in den Räumlichkeiten genutzt wird, wo diese akustisch notwendig ist. Es werde überprüft, ob diese zukünftig auch im Sitzungssaal des Rathauses zum Einsatz kommen muss.

b)      Seitens eines Einwohners wird vorgeschlagen, mindestens auch für die Bereiche „Am Nielsenpark“, „Ritterspornstraße“ und Weitere eine Erhaltungssatzung aufzustellen, um auch diese Bereiche, wie derzeit bei der Siedlung „Am Rathaus“ geplant, zu erhalten. Die Fraktionen sagen zu, dies in den jeweiligen Fraktionen zu besprechen.

c)       Die Verwaltung teilt auf Nachfrage eines Einwohners mit, dass Schottergärten gesetzlich verboten sind. Jedoch sind großflächige Versiegelungen in einigen Bereichen baurechtlich zulässig. Die Zuständigkeit zur Überprüfung der baurechtlichen Vorgaben liegt bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich, wobei die Stadtverwaltung bei Verstößen auch die Gespräche mit Grundstückseigentümern sucht.

d)      Ein Einwohner kann nicht nachvollziehen, dass die Ersatzpflanzungen, welche im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes C 3 durchgeführt werden müssen, in einem Bereich durchgeführt werden sollen, an welchem zunächst Bäume entnommen werden müssen, um dort die Ersatzpflanzungen durchführen zu können. Die Verwaltung erwidert, dass es sich um eine Fläche handelt, auf welcher sich keine bzw. teilweise abgestorbene Bäume befinden.

e)      Auf Nachfrage eines Einwohners sagt die Verwaltung, dass es sich bei dem neu errichteten Verteilerkasten beim Friedhof Mitte um einen Verteilerkasten handelt, welcher im Zuge des Breitbandausbaus erforderlich ist.

 

Da nach mehrfacher Nachfrage durch den Ausschussvorsitzenden Johann Kruse, SPD, keine weiteren Fragen vorliegen, wird die Einwohnerfragestunde geschlossen.