Sitzung: 17.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/258/2022
Beschlussvorschlag:
Für die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 „Siedlung am Rathaus“, in Form einer Erhaltungssatzung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ein Auslegungsbeschluss gefasst.
Sachverhalt:
Aus der Politik
wurde in der Vergangenheit mehrfach der Wunsch an die Verwaltung herangetragen,
die Siedlung “Am Rathaus” in ihrer derzeitigen architektonischen und prägenden
Form zu erhalten.
Die Siedlung “Am
Rathaus” entstand ab 1907 bis in die 1960er Jahre als Ensemble und ist geprägt
durch rotes Ziegelmauerwerk und naturrote Dachtonpfannen, die dem Gebiet bei
der Errichtung ein einheitliches Aussehen geben. Die Dachform besteht aus
Satteldächern mit teilweise firstseitigen Krüppelwalmen, wie sie im
ostfriesischen Raum ausgeprägt sind. Es herrscht eine meist eingeschossige
Bauweise vor.
In den Sitzungen
des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 27.05.2020
und 10.09.2020 sowie des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2020 wurde hierzu
ausführlich beraten und der Beschluss gefasst, für die Siedlung am Rathaus eine
Erhaltungssatzung zu erlassen. Hierzu sollte seitens der Verwaltung für die
weitere Diskussion ein Satzungsvorentwurf erarbeitet werden.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses vom 22.03.2021 wurde der von der Verwaltung erarbeitete
Satzungsvorentwurf für eine Erhaltungssatzung für die Siedlung „Am Rathaus“
vorgestellt. Dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen und Gruppen
verwiesen.
Parallel wurde durch ein Planungsbüro ein Satzungsentwurf
mit entsprechender Begründung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde als Grundlage für die weitere Beratung in den
Fraktionen am 27.01.2022 an alle Ratsmitglieder versandt.
In der Sitzung des
Verwaltungsschusses vom 14.02.2022 wurde hierzu beraten sowie in der Sitzung am
28.02.2022 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für
die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 „Siedlung am Rathaus“, welche in Form
der Aufstellung einer Erhaltungssatzung durchgeführt werden soll, gefasst.
Des Weiteren hat
der Rat in seiner Sitzung am 01.03.2022 für diesen Bereich eine
Veränderungssperre verabschiedet, damit das Ortsbild in seiner derzeitigen Form
gewahrt wird.
Am 21.09.2022 wurde die Öffentlichkeit seitens der
Verwaltung frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planungen informiert. Die Niederschrift über die
Öffentlichkeitsbeteiligung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt
(ohne Teilnehmerliste).
Um das Bauleitplanverfahren weiter voranzubringen, ist nunmehr ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Die Träger öffentlicher Belange sollen parallel zur öffentlichen Auslegung angehört werden.
Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.