Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 „Siedlung am Rathaus“, in Form einer Erhaltungssatzung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ein Auslegungsbeschluss gefasst.


Sachverhalt:

 

Aus der Politik wurde in der Vergangenheit mehrfach der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Siedlung “Am Rathaus” in ihrer derzeitigen architektonischen und prägenden Form zu erhalten.

Die Siedlung “Am Rathaus” entstand ab 1907 bis in die 1960er Jahre als Ensemble und ist geprägt durch rotes Ziegelmauerwerk und naturrote Dachtonpfannen, die dem Gebiet bei der Errichtung ein einheitliches Aussehen geben. Die Dachform besteht aus Satteldächern mit teilweise firstseitigen Krüppelwalmen, wie sie im ostfriesischen Raum ausgeprägt sind. Es herrscht eine meist eingeschossige Bauweise vor.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 27.05.2020 und 10.09.2020 sowie des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2020 wurde hierzu ausführlich beraten und der Beschluss gefasst, für die Siedlung am Rathaus eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Hierzu sollte seitens der Verwaltung für die weitere Diskussion ein Satzungsvorentwurf erarbeitet werden.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 22.03.2021 wurde der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsvorentwurf für eine Erhaltungssatzung für die Siedlung „Am Rathaus“ vorgestellt. Dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen und Gruppen verwiesen.

Parallel wurde durch ein Planungsbüro ein Satzungsentwurf mit entsprechender Begründung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde als Grundlage für die weitere Beratung in den Fraktionen am 27.01.2022 an alle Ratsmitglieder versandt.

 

In der Sitzung des Verwaltungsschusses vom 14.02.2022 wurde hierzu beraten sowie in der Sitzung am 28.02.2022 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 „Siedlung am Rathaus“, welche in Form der Aufstellung einer Erhaltungssatzung durchgeführt werden soll, gefasst.

 

Des Weiteren hat der Rat in seiner Sitzung am 01.03.2022 für diesen Bereich eine Veränderungssperre verabschiedet, damit das Ortsbild in seiner derzeitigen Form gewahrt wird.

 

Am 21.09.2022 wurde die Öffentlichkeit seitens der Verwaltung frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert. Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt (ohne Teilnehmerliste).

 

Um das Bauleitplanverfahren weiter voranzubringen, ist nunmehr ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Die Träger öffentlicher Belange sollen parallel zur öffentlichen Auslegung angehört werden.

 

Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag abstimmen.