Beschluss: Zur Kenntnis genommen

  


Sachverhalt:

 

Bezüglich der Sanierung des Grenzweges wurden in den vorangegangenen Sitzungen des

seinerzeitigen Ausschusses für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und

Feuerschutz sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses jeweils die Beschlüsse gefasst, dass eine Sanierung des Weges in Betonbauweise mit einer Breite von zwei Metern als geförderte Maßnahme durchgeführt werden soll.

 

Entsprechende Anträge auf Fördermittel zur Finanzierung dieser Maßnahme wurden inzwischen

bei den zuständigen Einrichtungen gestellt.

 

Ein aktuell beim BUND vorliegender Antrag auf Bewilligung von Leistungen aus dem Projekt

„Stadt und Land“ beinhaltet eine Fördersumme in Höhe von 75 %. Grundlage für diesen Antrag

ist der gefasste Beschluss, die Befestigung des Weges mit einer Betonfahrbahn in einer Breite

von zwei Metern und einem wassergebundenen Seitenstreifen von 0,50 m Breite

durchzuführen.

 

Die für die Förderung zuständige N-Bank teilte inzwischen mit, dass der eingereichte Antrag

nicht genehmigt werden könne, da der BUND nur noch Radwege mit einer Befestigung in einer

Mindestbreite von 2,50 m fördere.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter gäbe es nun die Möglichkeit, entweder

einen neuen Förderantrag unter den jetzigen Voraussetzungen zu stellen oder den bereits

gestellten Antrag auf die neue Mindestbreite unter Berücksichtigung einer neuen

Kostenermittlung sofort abzuändern, damit der gestellte Antrag weiterbearbeitet werden kann.

Ebenfalls wird damit die Möglichkeit gegeben, den Antrag mit aktuellen Einheitspreisen zu korrigieren.

 

Die bisher veranschlagten Kosten ändern sich wie folgt:

 

Antragssumme bisher:                                                                                                                              175.000,00 €

 

Neue Antragssumme bei einer Bauweise in 2,50 m Breite mit

aktuellen Einheitspreisen, in der Preissteigerungen bereits

berücksichtigt sind:                                                                                                                      250.334,35 €

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.11.2022 die oben genannte Sachlage vorgestellt worden. Ein entsprechender Beschluss für eine Veränderung des Antrages auf einen Ausbau in 2,50 m Breite wurde gefasst.

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt, insbesondere die Begründung zur vorherigen Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Da es an dieser Stelle keine Wortmeldungen gibt, wird die Informationsvorlage von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

 

Ab 16:25 Uhr nimmt Herr Edgar Weiss, FBW, an der Sitzung teil.