Sitzung: 08.12.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/253/2022
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage aufgeführten Erhöhungen bzw. Anpassungen der Gebühren
für die Touristcamper auf dem Camping- und Bungalowpark „Am Ottermeer“ werden
beschlossen und treten zum 01.01.2023 in
Kraft.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2022 ist eine
Erhöhung bzw. Anpassung der Gebühren für den Camping- und Bungalowpark „Am
Ottermeer“ für den Bereich der Touristcamper um 5 % umgesetzt worden. Im
Zusammenhang mit der Kalkulation der Gebühren ist grundsätzlich vorgesehen, dass
eine kontinuierliche Erhöhung der Gebühren von 2,5 % vorgenommen wird.
Im Rahmen der
Betriebsführung des Camping- und Bungalowparks „ Am Ottermeer“ ist auch für das
Jahr 2023 eine Gebührenerhöhung aufgrund der steigenden Betriebskosten
notwendig. In den letzten Jahren sind die Übernachtungszahlen kontinuierlich
angestiegen. Gleichzeitig steigen aber in der aktuellen Situation die Preise
durch die Inflation. Die gestiegenen Preise bei den Verbrauchsmitteln im
Sanitärbereich und Reinigungsmittel sowie die Anpassung der
Versicherungsbeiträge sind hierbei berücksichtigt. Des Weiteren steigen die
Kosten bei der Müllentsorgung durch eine höhere Frequentierung. Die
Energiekosten sind aufgrund bestehender Verträge bis zum Ende des Jahres 2023
stabil, sodass hier keine Anpassung erforderlich ist.
Unter der Berücksichtigung
der Inflation und eines Preisvergleichs mit den umliegenden Campingplätzen wird
beabsichtigt, dass für das Jahr 2023 eine Erhöhung bzw. Anpassung der Gebühren
für den Camping- und Bungalowpark „Am Ottermeer“ für den Bereich der
Touristcamper um 3,5 % erfolgt. Die Position im Bereich der Abfallentsorgung
wird jedoch um 5 % erhöht.
Damit der Camping- und
Bungalowpark frühzeitig mit den Gebühren für die kommende Saison 2023
kalkulieren kann und diese auch zu veröffentlichen sind, ist über die Erhöhung
bzw. Anpassung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt zu entscheiden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.