Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die angepasste Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie wird verabschiedet. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, alle Vorbereitungen für eine weitere Förderperiode zu treffen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 30.05.2022 wurde die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie beschlossen und mit Datum vom 13.06.2022 rechtskräftig.

 

Im Rahmen der rechtskräftigen Förderrichtlinie können Antragsteller für die Installation eines fabrikneuen Photovoltaik-Batteriespeichers, welcher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp installiert wird, einen Zuschuss in Höhe von 100,- Euro pro volle kWh Batteriekapazität, maximal 1.000,- Euro, erhalten. Alternativ können Antragsteller, denen kein eigenes Dach zur Installation einer Dachflächensolaranlage zur Verfügung steht, eine pauschale Zuwendung in Höhe von 150,- Euro, maximal 50% des Kaufpreises, für die Anschaffung einer fabrikneuen Balkonsolaranlage beantragen.

 

Seit Inkrafttreten der o.g. Förderrichtlinie sind bisher insgesamt 72 Anträge bezüglich eines Zuschusses für die Installation eines Photovoltaik-Batteriespeichers sowie insgesamt 16 Anträge bezüglich eines Zuschusses für die Anschaffung einer Balkonsolaranlage bei der Verwaltung eingegangen (Stand: 03.11.2022).

 

Die Haushaltsmittel für die Förderung von Photovoltaik-Batteriespeicher sind bereits fast ausgeschöpft. Ganz anders sieht es bei den Haushaltsmitteln zur Förderung von Anschaffungen von Balkonsolaranlagen aus. Hier stehen aktuell noch über 90% der eingeplanten Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass die Nachfrage seitens der in der Förderrichtlinie genannten Antragsberechtigten (Mieter/-innen sowie Wohnungseigentümer/-innen) bezüglich der Fördermittel zur Anschaffung von Balkonsolaranlagen nicht so hoch ist, wie erwartet. Die überwiegende Anzahl der eingereichten Förderanträge wurde von Personen gestellt, die entsprechend der rechtskräftigen Förderrichtlinie nicht antragsberechtigt sind. Seitens diverser Einwohner/-innen wurde telefonisch sowie auch persönlich der Verwaltung mitgeteilt, dass Interesse an einer Förderung besteht, diese allerdings nicht dem Kreis der Antragsberechtigten zugehören. Seitens der Verwaltung wird daher die Erweiterung der Antragsberechtigten auf alle Einwohner/-innen der Stadt Wiesmoor vorgeschlagen.

 

Weiter wurde von vielen Personen, welche bereits einen Bewilligungsbescheid bezüglich der Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeichers erhalten haben, mitgeteilt, dass diese die Frist zur Inbetriebnahme des Photovoltaik-Batteriespeichers von acht Monaten nach Zustellung des Bewilligungsbescheides nicht einhalten können, da dies seitens der beauftragten Fachfirmen nicht umgesetzt werden kann. Auch bei einer möglichen Fristverlängerung auf zehn Monate sei dies teilweise nicht möglich, so dass die Verwaltung vorschlägt, die Frist zur Inbetriebnahme anzupassen.

Es wird vorgeschlagen, rückwirkend für alle bereits beschiedenen sowie zukünftig eingehenden Förderanträge pauschal die Frist zur Inbetriebnahme auf den 15.10.2023 festzusetzen. Somit hätte die überwiegende Anzahl der Antragsteller, die bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, eine Frist zur Inbetriebnahme von über einem Jahr. Aufgrund der Regelung, dass der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Wochen, nach Inbetriebnahme des Photovoltaik-Batteriespeichers, bei der Verwaltung eingereicht werden muss (somit bis maximal Ende November), ist ein erneutes Übertragen der Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2024 nicht notwendig.

 

Aufgrund der o.g. vorgeschlagenen Anpassung bezüglich des Kreises der Antragsberechtigten zur Förderung von Anschaffungen von Balkonsolaranlagen ist der Förderzeitraum bis (mindestens) zum 30.04.2023 zu verlängern, da die angepasste Förderrichtlinie frühestens zu Mitte Dezember, nach Verabschiedung durch den Rat in der nächsten planmäßige Sitzung am 08.12.2022, in Kraft treten kann. Ein Beibehalten des derzeit geltenden Förderzeitraumes bis zum 31.12.2022 wäre somit nicht zielführend.

 

Die o.g. vorgeschlagenen Änderungen sind in der anliegend angepassten Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie eingearbeitet und ersichtlich.

 

Um weiterhin die Klimaziele der Bundesregierung sowie des Landes zu unterstützen sowie aufgrund der hohen Nachfrage in Bezug zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern und voraussichtlich auch, nach Anpassung der Förderrichtlinie, zur Anschaffung von Balkonsolaranlagen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, weitere Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 zur Fortführung der Förderung von Privatpersonen bereitzustellen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor. Somit lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.