Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der protokollierten gemeinsamen Abnahme vom 03.11.2022, die endgültige Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet A 12 – „An der Fehnkaserne“ festzustellen.


Sachverhalt:

 

Am 04. März 2013 wurde seitens der Stadt Wiesmoor mit der R & B Immobilien GmbH § Co. KG,  Königsstraße 34, 26789 Leer als Bauträger ein Erschließungsvertrag für die Erschließung des Baugebietes A 12- „An der Fehnkaserne“ geschlossen. Der Bauträger verpflichtet sich, das Eigentum an den sich aus dem Bebauungsplan ergebenen öffentlichen Flächen (Straßen und Spielplatz) unentgeltlich auf die Stadt Wiesmoor zu übertragen. Hierfür ist ein notarieller Übertragungsvertrag erforderlich. 

 

Nunmehr zeigt der Bauträger der Stadt Wiesmoor an, dass die gesamten Erschließungsanlagen und der Spielplatz fertiggestellt sind. Eine gemeinsame Abnahme fand am 03.11.2022 statt, das Ergebnis wurde entsprechend protokolliert.

 

Gem. 12 Abs. 2 des vorgenannten Erschließungsvertrages wird die endgültige Fertigstellung der Erschließungsanlagen durch den Rat der Stadt Wiesmoor festgestellt.

 

Es wird angemerkt, dass nach den Baumaßnahmen überprüft werden soll, ob Beschädigungen aufgetreten sind.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.