Sitzung: 08.12.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/295/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der protokollierten gemeinsamen Abnahme vom 03.11.2022, die endgültige Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet A 12 – „An der Fehnkaserne“ festzustellen.
Sachverhalt:
Am 04. März 2013 wurde seitens der Stadt Wiesmoor
mit der R & B Immobilien GmbH § Co. KG,
Königsstraße 34, 26789 Leer als Bauträger ein Erschließungsvertrag für
die Erschließung des Baugebietes A 12- „An der Fehnkaserne“ geschlossen. Der
Bauträger verpflichtet sich, das Eigentum an den sich aus dem Bebauungsplan ergebenen
öffentlichen Flächen (Straßen und Spielplatz) unentgeltlich auf die Stadt
Wiesmoor zu übertragen. Hierfür ist ein notarieller Übertragungsvertrag
erforderlich.
Nunmehr zeigt der Bauträger der Stadt Wiesmoor an,
dass die gesamten Erschließungsanlagen und der Spielplatz fertiggestellt sind.
Eine gemeinsame Abnahme fand am 03.11.2022 statt, das Ergebnis wurde
entsprechend protokolliert.
Gem. 12 Abs. 2 des vorgenannten
Erschließungsvertrages wird die endgültige Fertigstellung der
Erschließungsanlagen durch den Rat der Stadt Wiesmoor festgestellt.
Es wird angemerkt, dass nach den Baumaßnahmen
überprüft werden soll, ob Beschädigungen aufgetreten sind.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.